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  • Bilanzkontrolle 2026: Das sind die Schwerpunkte der BaFin

02.12.2025

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Die gegenwärtige Wirtschaftslage ist geprägt durch Handelsbeschränkungen, schwankende Rohstoff- und Energiepreise, strukturelle Anpassungsprozesse und technologische Veränderungen. Der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz, die globalisierten Wertschöpfungsketten und neue regulatorische Anforderungen lösen Unsicherheiten aus.

Mit dem Lagebericht stellt die Unternehmensleitung die gegenwärtige Lage und die voraussichtliche künftige Entwicklung des Unternehmens dar und wie sie mit diesen Herausforderungen umgeht. Dabei müssen die Unternehmen ein nachvollziehbares Bild zeichnen und die makroökonomischen Einflussfaktoren ausgewogen und umfassend analysieren.

Was in den Lagebericht gehört

Fehlerquellen entstehen vor allem durch unzureichende Datengrundlagen, zu optimistische Prognoseannahmen oder die Tendenz, mögliche negative Entwicklungen nicht deutlich genug herauszustellen bzw. zu relativieren. Auch sind Widersprüche zwischen interner Steuerungslogik und externer Berichterstattung zu vermeiden. Klarheit und Vollständigkeit sind gesetzlich gefordert und verlangen eine sorgfältige Prüfung der verwendeten Annahmen und Prognoseparameter.

Lageberichte, in denen die gesetzlichen Anforderungen unzureichend umgesetzt wurden, hat die BaFin-Bilanzkontrolle bereits beanstandet. Unternehmen sollten im Interesse einer umfassenden Information des Kapitalmarktes einen objektivierten Maßstab in ihrer Berichterstattung verwenden. Sie sollten sich nicht allein auf die subjektive Einschätzung der Unternehmensleitung beschränken oder die Berichterstattung auf interne Steuerungsgrößen verengen.

Der Lagebericht ist nicht nur ein gesetzlich vorgeschriebenes Berichtselement, sondern auch ein wesentliches Kommunikationsinstrument im Spannungsfeld von Rechenschaft und Perspektive. Seine Qualität und Verlässlichkeit tragen entscheidend dazu bei, wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Resilienz des Unternehmens in einem von Wandel geprägten Umfeld wahrgenommen werden.

BaFin berücksichtigt Prüfungsschwerpunkte der ESMA

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat gemeinsam mit den Enforcement-Behörden der Mitgliedstaaten bereits im Oktober 2025 ihre Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Bei IFRS-Abschlüssen stehen die Auswirkungen von geopolitischen Risiken und Unsicherheiten sowie die Segmentberichterstattung im Mittelpunkt. Die BaFin wird auch diese Themen bei ihren stichprobenartigen Prüfungen des Geschäftsjahres 2025 berücksichtigen.


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