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  • Nachhaltigkeitsberichte: IDW legt neuen Standardentwurf vor

09.03.2026

Der Entwurf des IDW-Standards ES 107 beschreibt, nach welchen Grundsätzen Wirtschaftsprüfer Nachhaltigkeitsinformationen erstellen können und welche beruflichen Anforderungen bei Auftragsannahme, Durchführung und Dokumentation zu beachten sind.

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Der Aufsichtsrat

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat den Entwurf eines IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen (IDW ES 107 (02.2026) verabschiedet. In IDW ES 107 (02.2026) legt das IDW dar, wie Wirtschaftsprüfer im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit Nachhaltigkeitsinformationen erstellen. Gleichzeitig wird ausgeführt, wie der beruflichen Verantwortung bei der Auftragsannahme, der Auftragsdurchführung und der Erteilung eines Vermerks über die Erstellung zu entsprechen ist. Der Entwurf enthält drei Musterformulierungen für Vermerke über die Erstellung.

Anwendung des Entwurfs zulässig

Der Standardentwurf beinhaltet eine noch nicht abschließend abgestimmte Berufsauffassung. Entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung (IDW PS 201 n.F. (09.2022)) (Stand: 28.09.2022) hat der jeweils zuständige Fachausschuss die Möglichkeit, sich zur Anwendung des Entwurfs zur äußern: Der HFA hat entschieden, dass eine Anwendung des Entwurfs zulässig ist. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30.06.2026 abgegeben werden.


IDW vom 06.03.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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