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  • Körperschaftsteuer: IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells an

05.08.2026

Das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer sollte Personenunternehmen steuerlich flexibler und wettbewerbsfähiger machen. In der Praxis verhindern jedoch zahlreiche rechtliche und administrative Hürden eine breitere Nutzung. Das IDW fordert deshalb gezielte gesetzliche Nachbesserungen.

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Das IDW hat mit Schreiben vom 31.07.2026 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) Verbesserungen des § 1a KStG angeregt, um die Nutzung des Optionsmodells attraktiver zu machen. Hintergrund sind die im Programm für Aufschwung und Beschäftigung angekündigten Änderungen des Einkommensteuertarifs sowie die damit verbundene Notwendigkeit, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Personenunternehmen zu sichern. Nach Auffassung des IDW kann die Option zur Körperschaftsteuer hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, wird in der Praxis jedoch weiterhin durch erhebliche rechtliche und administrative Hürden eingeschränkt.

Mehr Spielraum für Personenunternehmen

Das IDW sieht insbesondere Handlungsbedarf bei der Behandlung von Sonderbetriebsvermögen, der Wechselwirkung zwischen § 34a EStG und § 1a KStG sowie den Voraussetzungen eines steuerneutralen Regimewechsels. Angeregt werden unter anderem eine praxisgerechtere Ausgestaltung der Übertragung von Sonderbetriebsvermögen, die Überführung nachversteuerungspflichtiger Beträge aus der Thesaurierungsbegünstigung in das Körperschaftsteuerregime sowie eine gesetzliche Klarstellung zum sog. homogenen Formwechsel. Darüber hinaus spricht sich das IDW dafür aus, optierende Personengesellschaften als mögliche Organgesellschaften anzuerkennen. Die derzeitige Verwaltungsauffassung führe insbesondere in Konzernstrukturen zu einer unnötigen Einschränkung des Anwendungsbereichs der Option.

Insgesamt könnten die vorgeschlagenen Anpassungen dazu beitragen, die Rechtsformneutralität der Unternehmensbesteuerung zu stärken und Investitionsspielräume des deutschen Mittelstands zu sichern.


IDW vom 03.08.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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