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  • EU-Kommission konkretisiert Regeln für CBAM-Prüfer

09.09.2026

Die EU-Kommission konkretisiert die Anforderungen an die Verifizierung von Emissionsdaten im endgültigen CBAM-System. Neue Leitlinien erläutern insbesondere, wie Prüfer akkreditiert werden und ab wann sie Zugang zum CBAM-Register erhalten können.

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©Olivier Le Moal / istockfoto.com

Die Europäische Kommission hat am 24.08.2026 neue Leitlinien zur Verifizierung und Akkreditierung im Rahmen des CO₂-Grenzausgleichssystems CBAM veröffentlicht. Sie sollen Prüfern und nationalen Akkreditierungsstellen helfen, die Anforderungen in der seit 01.01.2026 geltenden endgültigen CBAM-Phase umzusetzen.

Vorgaben für Prüfer und Akkreditierungsstellen

Im Mittelpunkt stehen Prüfer, die Emissionsberichte von Anlagen außerhalb der EU kontrollieren. Betroffen sind Unternehmen, deren CBAM-pflichtige Waren in die Europäische Union importiert werden. Die Leitlinien erläutern die Anforderungen der CBAM-Verordnung und beschreiben zugleich die Aufgaben der nationalen Akkreditierungsstellen bei Akkreditierung und Überwachung der Prüfer.

Zugang zum CBAM-Register ab September

Zusätzlich hat die Kommission ein Verfahren für den Zugang von Prüfern zum CBAM-Register veröffentlicht. Dieser ist frühestens ab dem 01.09.2026 möglich. Voraussetzung ist zunächst die Akkreditierung durch die zuständige nationale Akkreditierungsstelle. Anschließend müssen Prüfer den Zugang zum Register beantragen. Die zuständige nationale Behörde prüft dabei, ob eine gültige Akkreditierung vorliegt.

Akkreditierte CBAM-Prüfer müssen sich innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt ihrer Akkreditierung im Register anmelden, jedoch nicht vor dem 01.09.2026.

Verifizierte Emissionen ab 2027

Ab Januar 2027 sollen Prüfer ihre Verifizierungsberichte direkt im CBAM-Register erstellen. Importeure können die geprüften tatsächlichen Emissionsdaten anschließend für ihre CBAM-Erklärungen nutzen.

Mit den neuen Leitlinien schafft die EU-Kommission damit einen verbindlicheren Rahmen für Prüfer, Akkreditierungsstellen und Behörden und konkretisiert zentrale Abläufe für die praktische Umsetzung des CO₂-Grenzausgleichssystems.


EU-Kommission vom 20.08.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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