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  • Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft

09.09.2026

Auch Unternehmen ohne gesetzliche CSRD-Berichtspflicht werden künftig häufiger Nachhaltigkeitsdaten liefern müssen. Ein neuer Branchenleitfaden für die Messe- und Veranstaltungswirtschaft zeigt, wie sich der freiwillige EU-Reportingstandard praxisnah umsetzen lässt und warum das Thema auch für andere KMU relevant ist.

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Mit dem am 25.08.2026 veröffentlichten „Reporting-Kompass“ wollen der Verband der deutschen Messewirtschaft AUMA und die Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft fwd: Unternehmen den Einstieg in die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung erleichtern. Der Leitfaden überträgt den von der EU-Kommission am 03.07.2026 angenommenen freiwilligen Reportingstandard auf die Besonderheiten der Messe- und Veranstaltungswirtschaft. Der EU-Standard befindet sich derzeit noch im vorgesehenen Prüfverfahren durch Parlament und Rat.

Freiwilliges Reporting gewinnt an Bedeutung

Der Kompass richtet sich vor allem an Unternehmen, die künftig nicht unter die gesetzliche Berichtspflicht der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Er gibt Hinweise zur systematischen Datenerhebung und behandelt unter anderem Unternehmensstrategie sowie Umwelt- und Sozialthemen. Berücksichtigt werden dabei verschiedene Akteure der Wertschöpfungskette, von Messegesellschaften und Agenturen bis zu Logistik- und Cateringunternehmen.

Auch branchenübergreifen vom Interesse

Die Veröffentlichung zeigt eine Entwicklung, die über die Veranstaltungsbranche hinausreicht. Mit der Verkleinerung des CSRD-Anwendungsbereichs sinkt zwar die Zahl der unmittelbar berichtspflichtigen Unternehmen. Der Bedarf an vergleichbaren Nachhaltigkeitsdaten bleibt jedoch bestehen: Kunden, Banken, Geschäftspartner und größere Unternehmen können weiterhin entsprechende Informationen verlangen.

Genau hier setzt der neue freiwillige EU-Standard an. Er soll insbesondere kleineren Unternehmen außerhalb der CSRD einen einheitlichen Rahmen geben und zugleich begrenzen, welche Nachhaltigkeitsinformationen berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Partnern in ihrer Wertschöpfungskette verlangen dürfen.

Fazit

Branchenspezifische Umsetzungshilfen wie der Reporting-Kompass könnten deshalb künftig an Bedeutung gewinnen. Sie übersetzen abstrakte europäische Vorgaben in konkrete Prozesse, Kennzahlen und Datenanforderungen für die Unternehmenspraxis.


AUMA vom 25.08.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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