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  • 3. Update des Fachlichen Hinweises zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs

12.08.2022

Zu den Auswirkungen von Russlands Krieg in der Ukraine auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht das IDW das dritte Update seines Fachlichen Hinweises.

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©moovstock/123rf.com

Im nunmehr 3. Update des Fachlichen Hinweises zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs werden Ausführungen zum Verhältnis sanktionsrechtlicher Meldepflichten zur berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht ergänzt (vgl. die neue Frage 6.1.11.). Außerdem wird Frage 6.1.3. hinsichtlich des Verbots der Erbringung bestimmter Dienstleistungen, einschließlich Abschlussprüfung, für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aktualisiert.

IDW befasst sich mit Auswirkungen des Ukraine-Kriegs

Das IDW hat kurz nach Ausbruch des Ukraine-Krieges einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen auf die Rechnungslegung und deren Prüfung veröffentlicht. Hierin hat das IDW Fragestellungen in Bezug auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2021 sowie zur Prüfung dieser Abschlüsse beantwortet.

Am 08.04.2022 hat das IDW bereits im Rahmen eines ersten Updates u.a. Fragestellungen zu den möglichen Konsequenzen für die handelsrechtliche Rechnungslegung und die IFRS-Rechnungslegung für das Ende des ersten Quartals des laufenden Kalenderjahres ergänzt und am 14.04.2022 mit dem zweiten Update weitere Fragen beantwortet, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine bei betroffenen Unternehmen stellen können.

Den IDW Hinweis „Ukraine-Krieg: Auswirkungen auf Rechnungslegung und Prüfung (Fachlicher Hinweis) (Update 3, August 2022)“ finden Sie hier.


IDW vom 11.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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