02.06.2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Der IASB hat die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 veröffentlicht. Diese legen ergänzende Angabepflichten in Bezug auf Lieferkettenfinanzierungsgeschäfte fest.

Durch die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 sollen deren Auswirkungen auf Verbindlichkeiten, Zahlungsströme und Liquiditätsrisiken transparenter werden. Konkret muss ein Unternehmen gemäß IAS 7 und IFRS 7 künftig Folgendes angeben:

  • Beschreibung der Vertragsbedingungen solcher Finanzierungsgeschäfte;
  • Nennung der Bilanzposten und der Buchwerte jeweils zum Periodenbeginn und -ende für solche Geschäfte;
  • Bandbreite von Zahlungsfristen für solche Geschäfte und im Vergleich dazu für sonstige Verbindlichkeiten;
  • Risikokonzentrationen, insb. bei Zahlungsdienstleistern.

Diese Änderungen sind für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2024 verpflichtend anzuwenden. Im ersten Berichtsjahr sind Angaben zu den Vorjahren nicht zu machen bzw. nicht anzupassen. Für Zwischenperioden während des ersten Berichtsjahres sind ebenfalls keine solchen Angaben zu machen. Der Text dieser Änderungen ist beim IASB nur kostenpflichtig erhältlich.


DRSC vom 25.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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