04.01.2022

Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 12 (E-DRÄS 12) zur Konsultation veröffentlicht. Gegenstand des E-DRÄS 12 sind Änderungen am DRS 20 Konzernlagebericht aufgrund des FüPoG II.

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Durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) wurden u.a. die Berichtsinhalte der Konzernerklärung zur Unternehmensführung geändert. Mit den in E-DRÄS 12 vorgeschlagenen Änderungen des DRS 20 soll der Standard formal an die neue Gesetzeslage angepasst werden.

Hinweis auf EU-Taxonomie-VO in DRS 20

Außerdem schlägt das DRSC die Aufnahme eines Hinweises auf die EU-Taxonomie-VO in DRS 20 vor. Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung abzugeben haben, müssen in diese ab Januar 2022 u.a. sogenannte Taxonomie-Quoten gem. Art. 8 dieser Verordnung aufnehmen.

Stellungnahmen zu E-DRÄS 12 sind möglich bis zum 04.02.2022. Diese senden Sie bitte an info@drsc.de.


DRSC vom 21.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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