04.01.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 12 (E-DRÄS 12) zur Konsultation veröffentlicht. Gegenstand des E-DRÄS 12 sind Änderungen am DRS 20 Konzernlagebericht aufgrund des FüPoG II.

Durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) wurden u.a. die Berichtsinhalte der Konzernerklärung zur Unternehmensführung geändert. Mit den in E-DRÄS 12 vorgeschlagenen Änderungen des DRS 20 soll der Standard formal an die neue Gesetzeslage angepasst werden.

Hinweis auf EU-Taxonomie-VO in DRS 20

Außerdem schlägt das DRSC die Aufnahme eines Hinweises auf die EU-Taxonomie-VO in DRS 20 vor. Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung abzugeben haben, müssen in diese ab Januar 2022 u.a. sogenannte Taxonomie-Quoten gem. Art. 8 dieser Verordnung aufnehmen.

Stellungnahmen zu E-DRÄS 12 sind möglich bis zum 04.02.2022. Diese senden Sie bitte an info@drsc.de.


DRSC vom 21.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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