14.02.2023

Da für Zwecke des Hedge Accounting die Regelungen des IAS 39 weiterhin angewendet werden dürfen, wenn das bilanzierende Unternehmen im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 das Wahlrecht gemäß IFRS 9.7.2.21 entsprechend ausgeübt hat, enthält IDW RS HFA 9 auch nur noch Ausführungen zum Hedge Accounting.

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Der FAB hat daher mit Wirkung zum 01.01.2023 folgende zwei Verlautbarungen aufgehoben:

  • IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung von Verträgen über den Kauf oder Verkauf von nicht-finanziellen Posten nach IAS 39 (IDW RS HFA 25)
  • IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRIC 9 – Amendments von Oktober/November 2008 und März 2009 (IDW RS HFA 26).

Die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS (IDW RS HFA 9) wurde aktualisiert.

Hedge Accounting in IDW RS HFA 9

Da allein für Zwecke des Hedge Accounting die Regelungen des IAS 39 weiterhin angewendet werden dürfen, wenn das bilanzierende Unternehmen im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 das Wahlrecht gemäß IFRS 9.7.2.21 entsprechend ausgeübt hat, enthält IDW RS HFA 9 auch nur noch Ausführungen zum Hedge Accounting.

Die übrigen Abschnitte zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 sind entfallen.

Hinweis

Anwendungsfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 werden in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW RS HFA 48) und in den drei Modulen zu IFRS 9 der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) geklärt.


IDW vom 09.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com

08.10.2026

Deutsche Börsenunternehmen richten ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung immer stärker an den europäischen ESRS aus, obwohl die CSRD 2025 in Deutschland noch nicht umgesetzt war. Zugleich werden die Berichte kürzer und fokussierter, während Prüfung und ergänzende ESG-Informationen weiter an Bedeutung gewinnen.

weiterlesen
Wie Unternehmen im zweiten Jahr nach ESRS berichten

Meldung

©adiruch/fotolia.com

08.10.2026

Mit dem IESBA Code 2026 werden die internationalen Ethik- und Unabhängigkeitsstandards erneut umfassend aktualisiert. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Nutzung externer Sachverständiger sowie neue Anforderungen rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung und Nachhaltigkeitsprüfungen. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Meldung

saiarlawka/123rf.com

29.09.2026

Beim Public Country-by-Country Reporting kommt es nicht nur auf die richtigen Steuerdaten an, sondern auch auf deren digitale Aufbereitung. Die EU-Kommission hat nun ihren Report-Generator aktualisiert, der Unternehmen bei der Erstellung der vorgeschriebenen Berichte im XHTML-/iXBRL-Format unterstützt.

weiterlesen
EU-Kommission aktualisiert Tool für öffentliches Country-by-Country Reporting

Meldung

saiarlawka/123rf.com

23.09.2026

Der Boom von KI und Cloud-Diensten lässt den Strombedarf von Rechenzentren stark steigen. Die EU-Kommission reagiert darauf mit einem neuen Bewertungssystem. Künftig soll sichtbar werden, wie effizient und nachhaltig Rechenzentren arbeiten. Dabei geht es nicht nur um Transparenz – die EU bereitet bereits Mindeststandards vor.

weiterlesen
EU führt Nachhaltigkeits-Rating für Rechenzentren ein
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.