04.11.2022

Der IASB hat Änderungen an IAS 1 Non-current Liabilities with Covenants (Langfristige Schulden mit Covenants) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Die Änderungen an IAS 1 betreffen die Klassifizierung von Schulden (als kurz- oder langfristig), für die bestimmte Kreditbedingungen (Covenants) vereinbart wurden. Mit den veröffentlichten Änderungen stellt der IASB klar, dass nur solche Covenants, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag einhalten muss, die Klassifizierung einer Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig beeinflussen.

Änderungen an IAS 1 bringen zusätzliche Angabepflichten mit sich

Darüber hinaus sehen die Änderungen zusätzliche Angabepflichten für langfristige Schulden mit Covenants vor. Diese Angaben sollen es den Investoren ermöglichen, das Risiko zu beurteilen, dass eine als langfristige Verbindlichkeit innerhalb von 12 Monaten rückzahlbar werden könnte, und umfassen folgende Informationen:

  • den Buchwert der Verbindlichkeit,
  • Informationen über die Covenants, die das Unternehmen einzuhalten hat (wie z. B. die Art der Covenants und das Datum, zu dem das Unternehmen diese einhalten muss),
  • Tatsachen und Umstände, die darauf hindeuten, dass das Unternehmen Schwierigkeiten haben könnte, die Covenants einzuhalten.

Die Änderungen an IAS 1 sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die jetzt veröffentlichten Änderungen an IAS 1 ergänzen die vom IASB im Januar 2020 veröffentlichten Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- bzw. langfristig.

Der Änderungsstandard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich (weitere Informationen).


DRSC vom 31.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

16.10.2025

Die EU-Kommission will mit dem Omnibus-Paket Bürokratie abbauen. Nun hat der federführende Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments seine Position bezogen. Darüber informiert das IDW.

weiterlesen
EU-Rechtsausschuss positioniert sich zum Omnibus-Paket

Meldung

©lenetsnikolai /fotolia.com

30.09.2025

Die Bundesregierung steuert beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) um: Unternehmen sollen spürbar entlastet und bürokratische Hürden abgebaut werden. Mit sofortiger Wirkung setzt das BAFA Prüfungen aus und stellt Verfahren ein.

weiterlesen
BMWE weist BAFA zu Zurückhaltung beim Lieferkettengesetz an

Meldung

Der Aufsichtsrat

29.09.2025

Die Überarbeitung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) nimmt weiter Fahrt auf. Mit der finalen Analyse des DRSC liegt nun eine fundierte Bewertung der EFRAG-Vorschläge vor – inklusive Kritik, Chancen und offener Fragen.

weiterlesen
ESRS: DRSC legt finale Bewertung vor

Meldung

©Stockwerk-Fotodesign/fotolia.com

26.09.2025

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie angepasst.

weiterlesen
Neue Kapitalkostenempfehlungen des FAUB
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank