Die Änderungen an IAS 1 betreffen die Klassifizierung von Schulden (als kurz- oder langfristig), für die bestimmte Kreditbedingungen (Covenants) vereinbart wurden. Mit den veröffentlichten Änderungen stellt der IASB klar, dass nur solche Covenants, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag einhalten muss, die Klassifizierung einer Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig beeinflussen.
Änderungen an IAS 1 bringen zusätzliche Angabepflichten mit sich
Darüber hinaus sehen die Änderungen zusätzliche Angabepflichten für langfristige Schulden mit Covenants vor. Diese Angaben sollen es den Investoren ermöglichen, das Risiko zu beurteilen, dass eine als langfristige Verbindlichkeit innerhalb von 12 Monaten rückzahlbar werden könnte, und umfassen folgende Informationen:
- den Buchwert der Verbindlichkeit,
- Informationen über die Covenants, die das Unternehmen einzuhalten hat (wie z. B. die Art der Covenants und das Datum, zu dem das Unternehmen diese einhalten muss),
- Tatsachen und Umstände, die darauf hindeuten, dass das Unternehmen Schwierigkeiten haben könnte, die Covenants einzuhalten.
Die Änderungen an IAS 1 sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die jetzt veröffentlichten Änderungen an IAS 1 ergänzen die vom IASB im Januar 2020 veröffentlichten Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- bzw. langfristig.
Der Änderungsstandard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich (weitere Informationen).