23.09.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©adrian_ilie825/fotolia.com

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den IFRS 16-Änderungsstandard Lease Liability in a Sale and Leaseback veröffentlicht.

Der Änderungsstandard geht zurück auf eine Anfrage an das IFRS IC bezüglich einer Sale-and-Leaseback-Transaktion, die variable Leasingzahlungen beinhaltet. Zu diesem Sachverhalt wurde im November 2020 der Entwurf eines Änderungsstandards durch den IASB veröffentlicht.

Obwohl viele nationale Standardsetzer – so auch der DRSC – und EFRAG den Änderungsstandard zu IFRS 16 kritisiert haben, entschied sich der IASB für einen Beibehalt der wesentlichen Änderungen.

IASB veröffentlicht Änderungsstandard trotz Kritik

Demzufolge ist nunmehr u.a. geregelt, dass

(a) die Leaseback-Verbindlichkeit, die aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren, resultiert eine Leasingverbindlichkeit ist, auf die IFRS 16 anzuwenden ist;

(b) die Erstbewertungsvorschriften in § 100 a) von IFRS 16 für den Ansatz des Nutzungsrechts am Vermögenswert und des Gewinns oder Verlusts aus dem Sale and Leaseback gelten;

(c) der Verkäufer/Leasingnehmer das Nutzungsrecht am Vermögenswert aus dem Leaseback anschließend unter Anwendung der §§ 29–35 des IFRS 16 bewertet.

Anwendung ab dem 01.01.2024

Die Änderungen sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des IASB.


DRSC vom 22.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©leowolfert/123rf.com

09.10.2024

Angesichts des neuartigen Charakters der EU-Verordnung über Entwaldung, des eng gesteckten Zeitplans und der Vielfalt der beteiligten Interessenträger ist die EU-Kommission der Auffassung, dass eine zusätzliche Frist von 12 Monaten für die Einführung des Systems notwendig ist.

weiterlesen
EUDR: Aufschub der Erstanwendung

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com

07.10.2024

Wie das Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) berichtet, hat das CEAOB unverbindliche Leitlinien zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

Meldung

©aaabbc/fotolia.com

27.09.2024

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, wegen nicht fristgerechter Umsetzung der CSRD in nationales Recht eingeleitet. Umsetzungsfrist wäre der 06.07.2024 gewesen.

weiterlesen
CSRD: EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Meldung

©faithie/123rf.com

24.09.2024

Der ISSA 5000 soll als international anwendbarer Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit dienen.

weiterlesen
IAASB verabschiedet ISSA 5000
Der Aufsichtsrat - Unabhängige Fachinformationen für Überwachung und Beratung von Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank