31.05.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat dem Bundesministerium der Justiz die neue Fassung des DCGK zur Prüfung übermittelt und nun auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Der neue Kodex wird allerdings erst mit der Bekanntmachung durch das Ministerium im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft treten.

Unter Corporate Governance wird der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens verstanden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Diese Grundsätze tragen dazu bei, dass eine Führung der Gesellschaft im Unternehmensinteresse stattfindet.

Neuer DCGK: Aufsichtsrat braucht ESG-Kenntnisse

In dem neuen Kodex wird die Bedeutung von ökonomischen, sozialen und Belangen der Governance (ESG) hervorgehoben. Beispielsweise soll der Vorstand die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. Die Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats umfassen künftig insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen.

Weitere Klarstellungen

Hinsichtlich der Ausschüsse des Aufsichtsrats erfolgt darüber hinaus die Klarstellung innerhalb des Kodex, dass mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen muss.

Den Kodex 2022, die dazu gehörige Begründung sowie eine Markup-Fassung mit den Änderungen zum Kodex 2020 können auf der Internetseite des DCGK eingesehen werden.


WPK vom 20.05.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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