10.06.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat die Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts der neuen vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (neue GoA) für Unternehmen, die nicht Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 HGB (Non-PIE) sind, um ein Jahr beschlossen.

Die neuen GoA setzen sich zusammen aus den ISA [DE] und den daran angepassten IDW Prüfungsstandards. Hintergrund für die Verschiebung sind angestrebte Entlastungen von Abschlussprüfern von kleineren, weniger komplexen Unternehmen (auch als KMU bezeichnet).

Anwendungszeitraum für die neuen GoA

Nach dem Beschluss des HFA gelten die neuen GoA für Prüfungen von Abschlüssen von Non-PIE nunmehr für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2022 beginnen – mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2023 enden. Dies gilt unabhängig von den in den Standards, die zusammen die neuen GoA bilden, definierten Erstanwendungszeitpunkten.

Der Anwendungszeitpunkt der neuen GoA für Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 HGB (PIE) bleibt unberührt.

Mehr erfahren

Weitere Informationen zu der Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts der neuen GoA sind in der IDW Life 6/2022 sowie im IDW Mitgliederrundschreiben zu finden. Außerdem stellt das zum Jahresende verfügbare Modul KMU Abschlussprüfung einen in sich geschlossenen Ansatz zur risikoorientierten Durchführung einer handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung eines KMU dar.


IDW vom 03.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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