20.01.2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihr Arbeitsprogramm 2023 veröffentlicht. Die APAS will künftig Nachhaltigkeitsthemen in relevanten Fällen bei den Inspektionen berücksichtigen.

Die globalen Krisen, die das Jahr 2022 geprägt haben, werden sich nach Einschätzung der APAS voraussichtlich auch 2023 fortsetzen. Auch wenn die Corona-Pandemie etwas in den Hintergrund getreten sei, ergäben sich doch weiterhin Auswirkungen für Mandanten und deren Abschlussprüfer.

Das Arbeitsprogramm nennt mit Blick auf die Qualitätssicherungssysteme der Praxen als Schwerpunkt die Entwicklung und Einführung eines ISQM 1- und ISQM 2-konformen System of Quality Management.

Abschlussprüfung

Schwerpunkte hinsichtlich der Durchführung von Abschlussprüfungen sind unter anderem:

  • Wahrung einer kritischen Grundhaltung während der gesamten Prüfung
  • Sachgerechte Risikoeinschätzungen im Rahmen von Abschlussprüfungen
  • Auswahl von Prüffeldern (unter anderem geschätzte Werte, die von Prognoseunsicherheit bestimmt sind, Vermögenswerte, deren Werthaltigkeit gemindert ist, Vollständigkeit und angemessene Dotierung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten)
  • Beurteilung der Angemessenheit der Prämisse der Unternehmensfortführung
  • Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes, vor allem Prüfung des IKS, und
  • Prüfung der Beziehungen zu nahestehenden Personen

Bei der Durchführung von Abschlussprüfungen bei Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen nennt die APAS beispielsweise die Risikovorsorge im Kreditgeschäft und die Prüfung der Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als Schwerpunkte.

Nachhaltigkeit

Zusätzlich werden neue Sichtweisen durch Gesetzesvorgaben der EU wie beispielsweise die CSRD eine Rolle spielen. Die APAS wird sich darauf vorbereiten und bereits jetzt in relevanten Fällen Nachhaltigkeitsthemen bei ihren Inspektionen berücksichtigen.

Qualitätskontrolle

Das bei der WPK betriebene System der Qualitätskontrolle von Abschlussprüfern beurteilt die APAS unverändert anhand der folgenden kritischen Erfolgsfaktoren:

  • Berücksichtigung der erforderlichen Anforderungen an die Erfahrung der Prüfer für Qualitätskontrolle bei der Prüferauswahl („Augenhöhe“)
  • Risikoorientierte und materiell-inhaltliche Durchführung von Qualitätskontrollen
  • Aussagekräftige Berichterstattung der Prüfer für Qualitätskontrolle
  • Sachgerechter Aufgriff von Berufspflichtverstößen und
  • Durchsetzung wirksamer Qualitätskontrollen
  • Umsetzung der internationalen Qualitätsmanagementstandards

Einen weiteren Schwerpunkt der Aufsichtstätigkeit der APAS über die WPK wird die sachgerechte Umsetzung der internationalen Qualitätsmanagementstandards (ISQM 1, ISQM 2, ISA 220 rev.) in das deutsche Berufsrecht darstellen, vor allem im Hinblick auf die durch die WPK erlassene Berufssatzung WP/vBP.


WPK vom 16.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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