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22.03.2022

Die EFRAG Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) hat am 18.03.2022 ein weiteres Arbeitspapier (Working Paper) für einen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

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Mit ESRS 1 General Provisions veröffentlicht EFRAG PTF ein weiteres Arbeitspapier – damit einher geht eine Umstrukturierung zuvor veröffentlichter ESRS. Bei dem Arbeitspapier handelt es sich um ESRS 1 General Provisions (Allgemeine Bestimmungen). ESRS 1 beschreibt die bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zugrunde zu legenden Konzepte und Prinzipien, die aus dem Entwurf der CSRD vom April 2021 abgeleitet sind.

Folgende Angaben enthält ESRS 1

Die mit diesem Arbeitspapier veröffentlichte Cover Note erläutert, dass bei der Erarbeitung von ESRS 1 auch Grundsätze und Angabeerfordernisse aufgegriffen werden, die bislang in anderen Arbeitspapieren (ESRS) oder nur in den Leitlinien für den Standardsetzer (ESRG) enthalten sind. Es erfolgt damit eine Überführung in ESRS 1. Bei der Entwicklung von ESRS 1 und den in anderen ESRS vorgenommenen Umstrukturierungen wurden auch Rückmeldungen zu den bisher von EFRAG PTF veröffentlichten Arbeitspapieren berücksichtigt. Im Ergebnis wurden in den ESRS 1 insbesondere folgende Angaben integriert:

  • allgemeine Angaben zu Strategie(n) und Geschäftsmodell(en) (bisher: ESRS 2, Angabeerfordernisse 1-5),
  • bestimmte Angaben aus ESRS 4 (z.B. Ableitung unternehmensspezifischer Angabeerfordernisse, qualitative Merkmale von Informationen) und
  • der gesamte ESRS 5 mit Definitionen und Vorgaben zu Policies, Targets, Action Plans and Resources. Der bisherige ESRS 5 entfällt somit.

Die daraus folgende Anpassung der bisherigen ESRS Arbeitspapiere steht noch aus.

Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus

Zuvor hatte die PTF-ESRS bereits am 20.01.2022, am 18.02.2022 , am 25.02.2022, am 03.03.2022 und am 14.03.2022 Arbeitspapiere (Working Papers) zu Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ihrer Webseite veröffentlicht. Weitere Arbeitspapiere folgen voraussichtlich in Kürze.

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat bereits eine erste Einschätzung früherer Arbeitspapiere der EFRAG PTF veröffentlicht (vgl. Initial Reaction) und wird in den kommenden Sitzungen seine Befassung mit den PTF-Arbeitspapieren fortführen.


DRSC vom 18.03.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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