16.10.2024

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Darüber informiert das DRSC.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Im BAFA-Rechenschaftsbericht 2023 informiert die Behörde über ihre im vergangenen Jahr erfolgten Kontroll- und Durchsetzungstätigkeiten. Die Kontrolltätigkeiten des BAFA unterteilen sich in drei Gruppen:

Prüfung von LkSG-Berichten

Das BAFA prüfte im vergangenen Jahr 53 Berichte nach LkSG. Es stellte dabei grundsätzlich keine Häufung potenzieller Mängel hinsichtlich der Einhaltung von LkSG-Sorgfaltspflichten fest. Allerdings weist das BAFA darauf hin, dass diejenigen Unternehmen, die nur einen verkürzten Bericht veröffentlichen, diese Entscheidung ausreichend begründen müssen.

Hintergrund: Vom LkSG betroffene Unternehmen müssen einmal jährlich einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach LkSG beim BAFA einreichen und den Bericht zusätzlich auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Dies betrifft derzeit alle Unternehmen (ungeachtet der Rechtsform) mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, sofern sie mehr als 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Im vergangenen Jahr lag der Schwellenwert noch bei 3.000 Arbeitnehmern.

Prüfung von Amts wegen

Insgesamt 492 Prüfungen erfolgten „von Amts wegen“, also nach pflichtgemäßem Ermessen des BAFA. Davon wurden 180 noch im Jahr 2023 abgeschlossen. Die Prüfungen von Amts wegen teilen sich ihrerseits in zwei Untergruppen:

  • Anlassbezogene Kontrollen: Im vergangenen Jahr wurden 86 anlassbezogene Kontrollen durchgeführt, die vorwiegend durch mediale Berichterstattung ausgelöst wurden.
  • Risikobasierte Kontrollen: Diese orientieren sich an vom BAFA festgelegten Prüfungsschwerpunkten. Im Jahr 2023 erfolgten 406 Kontrollen, die sich auf Branchen mit hohen Menschenrechtsrisiken konzentrierten. Das BAFA konstatiert bei den geprüften Unternehmen einen hohen Vorbereitungsgrad hinsichtlich der LkSG-Sorgfaltspflichten sowie eine hohe Kooperationsbereitschaft.

Prüfung im Antragsverfahren

Seit dem 01.01.2023 können beim BAFA Anträge zur Prüfung der Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht gestellt werden. Im vergangenen Jahr wurden 30 Anträge zu insgesamt 40 Unternehmen eingereicht, von denen allerdings nur 20 auch tatsächlich LkSG-pflichtig waren. Ein Fall konnte bisher abgeschlossen werden.

Hinweis: Im Zuge der Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird es voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode zu Anpassungen am LkSG kommen.


DRSC vom 14.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© bluedesign / fotolia.com

27.11.2025

Die EU-Kommission will den Bürokratieaufwand für nachhaltige Finanzprodukte deutlich senken. Am 20.11.2025 hat sie umfassende Reformvorschläge zur SFDR vorgelegt, die sowohl Unternehmen als auch Finanzprodukte betreffen. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Reformvorschläge der EU-Kommission zur Offenlegungsverordnung

Meldung

©Bits and Splits/fotolia.com

26.11.2025

Das IAASB hat ergänzende Muster für Prüfungsvermerke zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Diese neue „Supplemental Guidance“ soll die Anwendung des Standards ISSA 5000 in der Praxis weiter erleichtern, schreibt die WPK.

weiterlesen
Beispiele für Prüfungsvermerke zu ISSA 5000

Meldung

gregbrave/123rf.com

20.11.2025

Die EU ringt um letzte Änderungen an der Entwaldungsverordnung (EUDR), bevor sie Ende 2025 in Kraft tritt. Während die Kommission Erleichterungen für kleine Unternehmen vorschlägt, fordern Mitgliedsstaaten sogar eine generelle Fristverlängerung. Das DRSC gibt ein Update.

weiterlesen
EUDR-Update

Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com

19.11.2025

Der IASB hat Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen veröffentlicht. Ziel der Änderungen ist es, klarzustellen, wie Unternehmen Abschlüsse von einer nicht-hochinflationären Währung in eine hochinflationäre Darstellungswährung umzurechnen haben.

weiterlesen
Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank