16.10.2024

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Darüber informiert das DRSC.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Im BAFA-Rechenschaftsbericht 2023 informiert die Behörde über ihre im vergangenen Jahr erfolgten Kontroll- und Durchsetzungstätigkeiten. Die Kontrolltätigkeiten des BAFA unterteilen sich in drei Gruppen:

Prüfung von LkSG-Berichten

Das BAFA prüfte im vergangenen Jahr 53 Berichte nach LkSG. Es stellte dabei grundsätzlich keine Häufung potenzieller Mängel hinsichtlich der Einhaltung von LkSG-Sorgfaltspflichten fest. Allerdings weist das BAFA darauf hin, dass diejenigen Unternehmen, die nur einen verkürzten Bericht veröffentlichen, diese Entscheidung ausreichend begründen müssen.

Hintergrund: Vom LkSG betroffene Unternehmen müssen einmal jährlich einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach LkSG beim BAFA einreichen und den Bericht zusätzlich auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Dies betrifft derzeit alle Unternehmen (ungeachtet der Rechtsform) mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, sofern sie mehr als 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Im vergangenen Jahr lag der Schwellenwert noch bei 3.000 Arbeitnehmern.

Prüfung von Amts wegen

Insgesamt 492 Prüfungen erfolgten „von Amts wegen“, also nach pflichtgemäßem Ermessen des BAFA. Davon wurden 180 noch im Jahr 2023 abgeschlossen. Die Prüfungen von Amts wegen teilen sich ihrerseits in zwei Untergruppen:

  • Anlassbezogene Kontrollen: Im vergangenen Jahr wurden 86 anlassbezogene Kontrollen durchgeführt, die vorwiegend durch mediale Berichterstattung ausgelöst wurden.
  • Risikobasierte Kontrollen: Diese orientieren sich an vom BAFA festgelegten Prüfungsschwerpunkten. Im Jahr 2023 erfolgten 406 Kontrollen, die sich auf Branchen mit hohen Menschenrechtsrisiken konzentrierten. Das BAFA konstatiert bei den geprüften Unternehmen einen hohen Vorbereitungsgrad hinsichtlich der LkSG-Sorgfaltspflichten sowie eine hohe Kooperationsbereitschaft.

Prüfung im Antragsverfahren

Seit dem 01.01.2023 können beim BAFA Anträge zur Prüfung der Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht gestellt werden. Im vergangenen Jahr wurden 30 Anträge zu insgesamt 40 Unternehmen eingereicht, von denen allerdings nur 20 auch tatsächlich LkSG-pflichtig waren. Ein Fall konnte bisher abgeschlossen werden.

Hinweis: Im Zuge der Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird es voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode zu Anpassungen am LkSG kommen.


DRSC vom 14.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©SBH/fotolia.com

17.06.2026

EFRAG hat einen vorläufigen Entwurf zur Übernahmeempfehlung für geplante Änderungen an IAS 28 zur Fair-Value-Option bei Anteilen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures veröffentlicht. Die Änderungen sollen gemeinsam mit IFRS 18 bereits zum 01.01.2027 wirksam werden.

weiterlesen
Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

16.06.2026

Risiken für Unternehmen tauchen überall auf: geopolitische Verschiebungen, technologische Disruption, wirtschaftliche Volatilität – und das alles in rasender Geschwindigkeit.

weiterlesen
Global Risk Landscape 2026: Nie war Risiko so allgegenwärtig

Meldung

peshkova/123rf.com

10.06.2026

Die deutsche Wirtschaft setzt immer stärker auf generative KI, muss deren Einsatz aber professioneller steuern, absichern und in bestehende Unternehmensprozesse einbinden.

weiterlesen
KI verändert die deutsche Wirtschaft schneller als erwartet

Meldung

Sponsored News

08.06.2026

Die US-Börsenaufsicht SEC distanziert sich von Klimaberichtspflichten. Die geplante Rücknahme zeigt einen deutlichen Kurswechsel der US-Kapitalmarktaufsicht. Während Europa Nachhaltigkeitsberichte weiter ausbaut, setzen die USA stärker auf klassische Wesentlichkeit und geringere Regulierungslasten.

weiterlesen
SEC will Klimaberichterstattung kippen
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.