16.10.2024

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Darüber informiert das DRSC.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Im BAFA-Rechenschaftsbericht 2023 informiert die Behörde über ihre im vergangenen Jahr erfolgten Kontroll- und Durchsetzungstätigkeiten. Die Kontrolltätigkeiten des BAFA unterteilen sich in drei Gruppen:

Prüfung von LkSG-Berichten

Das BAFA prüfte im vergangenen Jahr 53 Berichte nach LkSG. Es stellte dabei grundsätzlich keine Häufung potenzieller Mängel hinsichtlich der Einhaltung von LkSG-Sorgfaltspflichten fest. Allerdings weist das BAFA darauf hin, dass diejenigen Unternehmen, die nur einen verkürzten Bericht veröffentlichen, diese Entscheidung ausreichend begründen müssen.

Hintergrund: Vom LkSG betroffene Unternehmen müssen einmal jährlich einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach LkSG beim BAFA einreichen und den Bericht zusätzlich auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Dies betrifft derzeit alle Unternehmen (ungeachtet der Rechtsform) mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, sofern sie mehr als 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Im vergangenen Jahr lag der Schwellenwert noch bei 3.000 Arbeitnehmern.

Prüfung von Amts wegen

Insgesamt 492 Prüfungen erfolgten „von Amts wegen“, also nach pflichtgemäßem Ermessen des BAFA. Davon wurden 180 noch im Jahr 2023 abgeschlossen. Die Prüfungen von Amts wegen teilen sich ihrerseits in zwei Untergruppen:

  • Anlassbezogene Kontrollen: Im vergangenen Jahr wurden 86 anlassbezogene Kontrollen durchgeführt, die vorwiegend durch mediale Berichterstattung ausgelöst wurden.
  • Risikobasierte Kontrollen: Diese orientieren sich an vom BAFA festgelegten Prüfungsschwerpunkten. Im Jahr 2023 erfolgten 406 Kontrollen, die sich auf Branchen mit hohen Menschenrechtsrisiken konzentrierten. Das BAFA konstatiert bei den geprüften Unternehmen einen hohen Vorbereitungsgrad hinsichtlich der LkSG-Sorgfaltspflichten sowie eine hohe Kooperationsbereitschaft.

Prüfung im Antragsverfahren

Seit dem 01.01.2023 können beim BAFA Anträge zur Prüfung der Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht gestellt werden. Im vergangenen Jahr wurden 30 Anträge zu insgesamt 40 Unternehmen eingereicht, von denen allerdings nur 20 auch tatsächlich LkSG-pflichtig waren. Ein Fall konnte bisher abgeschlossen werden.

Hinweis: Im Zuge der Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird es voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode zu Anpassungen am LkSG kommen.


DRSC vom 14.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com

04.07.2025

Globale Unsicherheiten beeinflussen zunehmend die wirtschaftliche Lage und damit auch die Finanzberichterstattung. Das IDW reagiert auf diese Entwicklungen mit einem Fachlichen Hinweis zur IFRS-Halbjahresberichterstattung 2025.

weiterlesen
Geopolitik und Risiken bilanzieren: IDW-Hinweis für Unternehmen

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

02.07.2025

Die IFRS-Stiftung liefert mit dem neuen Leitliniendokument ein praxisnahes Werkzeug für eine glaubwürdige klimabezogene Berichterstattung. Unternehmen erhalten konkrete Hilfestellung, um ihre Transformationspläne wirksam zu formulieren und regulatorisch sicher umzusetzen.

weiterlesen
IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Meldung

©aaabbc/fotolia.com

25.06.2025

Die EU macht ernst mit ihrem Versprechen, Unternehmen von übermäßiger Bürokratie zu entlasten. Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hat sich am 23.06.2025 auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CS3D) geeinigt.

weiterlesen
EU-Rat legt Kurs fest: Neue Regeln für Nachhaltigkeit und Lieferketten

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com

10.06.2025

Mit seinem jüngsten Positionspapier zur Überarbeitung der ESRS Set 1 setzt das DRSC ein deutliches Zeichen: Die Anforderungen zur Nutzung von Primärdaten sollten praxisnäher gestaltet werden. Insbesondere fordert das DRSC mehr Flexibilität – auch für Informationen zur eigenen Geschäftstätigkeit.

weiterlesen
ESRS Set 1: DRSC mahnt Nachbesserung bei Primärdatenpflicht an
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank