29.07.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©kamasigns/fotolia.com

In einem aktuellen Schreiben an das IDW hat die BaFin Informationen zur Prüfung der Einhaltung von Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von (sonstigen) strafbaren Handlungen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 4 KAGB i.V.m. § 25h Abs. 1 KWG bei registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) mitgeteilt.

Die Pflichten einer registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaft ergeben sich aus § 2 Abs. 4 KAGB. Da hier jedoch nicht explizit auf den § 28 Abs. 1 Satz 4 KAGB i.V.m. § 25h Abs. 1 und Abs. 2 KWG verwiesen wird und auch § 45a KAGB nur auf die Prüfung der Verpflichtung nach dem Geldwäschegesetz verweist, sind registrierungspflichtige KVGen nach der bestehenden Gesetzeslage – anders als erlaubnispflichtige KVGen – nicht dazu verpflichtet, Präventionsmaßnahmen in Bezug auf strafbare Handlungen und das EDV-Monitoring einzurichten. Der Erfassungsbogen für Kapitalverwaltungsgesellschaften ist in diesem Bereich (Nr. 7 und Nr. 25 bis Nr. 32) daher mit F5 auszufüllen.

Die BaFin betont, dass durch die fehlende gesetzliche Verpflichtung für die registrierungspflichtigen KVGen alle sich aus § 25h KWG ergebenden Pflichten entfallen, d.h. auch die Pflichten in Bezug auf ein EDV-Monitoring-System. Der IDW Fachausschuss Investment (FAIN) hatte bereits im April 2022 einen Prüfungshinweis (IDW PH 9.400.17) zur Prüfung von registrierungspflichtigen KVGen verabschiedet.


IDW vom 28.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Bits and Splits/fotolia.com

16.10.2024

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
BAFA-Rechenschaftsbericht zum LkSG

Meldung

adiruch/123rf.com

14.10.2024

Das DRSC hat ein Briefing Paper mit einem besonderen Fokus auf die persönlichen und zeitlichen Anwendungsbereiche der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) für EU-Unternehmen veröffentlicht.

weiterlesen
Überschneidungen von CSRD und CSDDD
Der Aufsichtsrat - Unabhängige Fachinformationen für Überwachung und Beratung von Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank