• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BaFin: Mittelfristziele für eigene Aufsichtstätigkeit

18.11.2021

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©helmutvogler/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich für die Jahre 2022 bis 2025 zehn Mittelfristziele gesetzt. Die Ziele umfassen Themengebiete wie die Geldwäscheprävention, Nachhaltigkeit, die Stärkung des kollektiven Verbraucherschutzes und der Bilanzkontrolle.

„Unsere Mittelfristziele sollen eine klare und transparente Basis für eine vorausschauende und wirksame Aufsichtsarbeit sein“, erklärt BaFin-Präsident Mark Branson. „Wir wollen in allen zehn Themengebieten in den nächsten vier Jahren bedeutende Fortschritte erzielen.“

Das sind die Mittelfristziele der BaFin

Stabilität und Sicherheit
Die BaFin wirkt darauf hin, dass die von ihr beaufsichtigten Unternehmen und das Finanzsystem als Ganzes in multiplen Szenarien, insbesondere Zins- und Markt-Szenarien, stressresistent sowohl hinsichtlich Kapital- als auch Liquiditätsausstattung sind. Dabei legt die BaFin ihren Fokus auf eigene Szenario-Analysen. Die Aufsicht prüft die Zukunftsfähigkeit von Geschäftsmodellen; insbesondere im Lichte der Digitalisierung.

Operative Resilienz
Mit Blick auf die operative Stabilität und Sicherheit der von ihr beaufsichtigten Unternehmen und insbesondere deren Technologieplattformen achtet die BaFin auf die Resilienz dieser Unternehmen. Im Fokus stehen die Bekämpfung der stark zunehmenden Cyberrisiken und die Änderungen im Risikoprofil der Unternehmen durch die Fragmentierung der Wertschöpfungsketten, vor allem durch wesentliche Auslagerungen.

Problem-Unternehmen
Die BaFin identifiziert frühzeitig schwache Unternehmen, ebenso solche Unternehmen mit problematischen Geschäftsmodellen, lückenhaften Kontrollsystemen oder defizitärer Governance. Sie ergreift Korrekturmaßnahmen unmittelbar und sichtbar.

Geldwäscheprävention
Geldwäschebekämpfung ist ein integraler Teil der Aufsicht über die Finanzinstitute. Die BaFin intensiviert ihre Aufsicht in diesem Bereich.

Verbraucherschutz
Die BaFin verfolgt eine klare Strategie im Rahmen des kollektiven Verbraucherschutzes. Ziel der BaFin ist eine besser informierte Bevölkerung und eine abschreckende Wirkung auf unseriöse Anbieter.

Marktaufsicht
Die BaFin etabliert eine wirksame, einstufige Bilanzkontrolle. Hierbei sowie im Bereich der Marktaufsicht generell sorgt die BaFin für eine abschreckende Wirkung gegenüber unlauteren Marktpraktiken und einer aggressiven Bilanzpolitik.

Nachhaltigkeit
Die BaFin berücksichtigt Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Aufsicht. Sie konzentriert sich dabei auf die Analyse und Mitigation der finanziellen Risiken für die beaufsichtigten Unternehmen und die Einhaltung von Offenlegungsvorschriften. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bekämpft sie eine irreführende Vermarktung (Greenwashing).

Innovationen
Die BaFin hat ein umfassendes Verständnis für die Anwendung neuer Technologien im Markt, die damit verbundenen Risiken sowie die Auswirkungen auf neue und alte Geschäftsmodelle. Die BaFin legt einen Fokus auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Finanzwesen und die daraus resultierenden Herausforderungen für eine wirksame Aufsicht.

Modernisierung und mutige Aufsichtskultur
Die BaFin entwickelt ihre Arbeitsweisen und ihre Aufsichtskultur weiter, insbesondere durch Digitalisierung ihrer Prozesse und die Anwendung moderner Technologien in der Aufsicht, um das Tempo und die Qualität der Aufsichtsentscheidungen zu erhöhen.

Personalentwicklung
Die BaFin ist ein attraktiver Arbeitgeber für hochqualifiziertes Personal. Sie eröffnet gleichwertige Karrieremöglichkeiten für Fach- und Führungskräfte.


BaFin vom 15.11.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

26.04.2024

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) plädiert für den schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen.

weiterlesen
Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

23.04.2024

Die Europäische Kommission hat eine Berichtigung (sog. Corrigendum) zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) erlassen. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Berichtigung zum Set 1 der ESRS

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

17.04.2024

Das EU-Parlament hat für die Verschiebung der sektorspezifischen ESRS und der ESRS für Drittlandsunternehmen gestimmt.

weiterlesen
Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

Meldung

©macgyverhh/fotolia.com

03.04.2024

Das IDW befasst sich in einem aktuellen Schreiben mit der Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung von Finanzinstrumenten nach IFRS.

weiterlesen
Zur Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung von Finanzinstrumenten nach IFRS
Der Aufsichtsrat - Unabhängige Fachinformationen für Überwachung und Beratung von Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank