23.04.2024

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Die Europäische Kommission hat eine Berichtigung (sog. Corrigendum) zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) erlassen. Darüber informiert die WPK.

Das Set 1 der ESRS, das branchenübergreifende Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beinhaltet, wurde am 31.07.2023 von der Europäischen Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 verabschiedet und am 22.12.2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Nun hat die Europäische Kommission am 18.04.2024 eine Berichtigung (sog. Corrigendum) zum Set 1 der ESRS erlassen, die am 19.04.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

Redaktionelle Änderungen und Korrekturen

Die Berichtigung nimmt einzelne Anpassungen an den ESRS vor, die im Wesentlichen redaktionelle Änderungen und Korrekturen von Verweisen betreffen. Eine konsolidierte Lesefassung der ESRS mit den Anpassungen soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.


WPK vom 22.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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