• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsratswahl: Vorrang der Urnenwahl vor der Briefwahl?

04.09.2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©Coloures-Pic/fotolia.com

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Anfechtung der Betriebsratswahl bei VW im Werk Wolfsburg im Jahre 2022 als unbegründet erachtet.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat am 30.08.2023 (13 TaBV 46/22) den Beschwerden der Volkswagen AG und des Betriebsrats gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig stattgegeben. Dieses hatte auf den Antrag von neun wahlberechtigten Arbeitnehmern aus dem VW-Werk Wolfsburg die Betriebsratswahl aus dem Jahre 2022 für unwirksam erklärt.

Kritik an Briefwahl für Mitarbeiter im Homeoffice

Bei den Antragstellern handelt es sich um Beschäftigte, die auf verschiedenen Listen für die Betriebsratswahl kandidierten. Sie stützen ihre Anfechtung im Wesentlichen auf folgende Punkte: Der Vorrang der Urnenwahl vor der Briefwahl sei missachtet worden, indem der Wahlvorstand für alle im Homeoffice oder in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer Briefwahl angeordnet habe; viele Wahlberechtigte hätten die Briefwahlunterlagen verspätet erhalten; die Briefwahlrückläufer seien nicht hinreichend gegen Entwendung und Manipulation geschützt worden; die Wahlwerbung der nicht von der IG Metall aufgestellten Listen sei behindert worden. Anders als zuvor das Arbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht darauf erkannt, dass zur Anfechtbarkeit führende Verstöße gegen das vorgeschriebene Wahlverfahren nicht vorlagen.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen hat das Landesarbeitsgericht die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.


LAG Nds. vom 31.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com

18.07.2024

Das DRSC hat im Juni/Juli 2024 eine Kurzumfrage zum Stand der Wesentlichkeitsanalyse nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unter den DAX-40-Unternehmen durchgeführt. An der Befragung nahmen 34 der DAX 40-Unternehmen teil.

weiterlesen
ESRS: Umfrage zum Stand der Wesentlichkeitsanalyse

Meldung

saiarlawka/123rf.com

12.07.2024

Die ESMA hat Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Anregungen zur Unterstützung bei der erstmaligen Anwendung der ESRS veröffentlicht. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Meldung

©Cybrain/fotolia.com

12.07.2024

Die „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung sieht unter anderem auch Vereinfachungen bezüglich der Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vor. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
Bundesregierung will Pflichten entlang der Lieferkette reduzieren

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com

09.07.2024

Am 05.07.2024 wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bzgl. Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette von Unternehmen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

weiterlesen
CSDDD: Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
Der Aufsichtsrat - Unabhängige Fachinformationen für Überwachung und Beratung von Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank