Die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens oder Konzerns ist oft umfangreich und komplex. Dies muss sich im Lage- oder Konzernlagebericht widerspiegeln. Er muss vollständige, verlässliche und ausgewogene Informationen zur Geschäftstätigkeit und dem Geschäftsmodell enthalten.
BaFin prüft Lageberichte bzw. Konzernlageberichte
Seit Anfang 2022 kontrolliert nur noch die BaFin die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen. Das bis dahin zweistufige Verfahren hatte sich als nicht ausreichend erwiesen. Für Stichproben- und Anlassprüfungen ist nun die BaFin zuständig. Bei den Bilanzkontrollverfahren im nächsten Jahr wird die BaFin daher auch ein besonderes Augenmerk auf den Lagebericht bzw. den Konzernlagebericht richten.
Darlegungspflichten der Geschäftsleitung
Dritte müssen sich auf Grundlage des Berichts selbst ein Bild von der Lage des Unternehmens oder des Konzerns machen können. Hierzu sind etwa die Organisationsstruktur, Produkte, Beschaffungs- und Absatzmärkte sowie Geschäftsprozesse wichtig.
Zudem muss die Geschäftsleitung darlegen, wie sie das Unternehmen oder den Konzern steuert und die gesteckten Ziele erreichen will. Mit welchen Leistungsindikatoren misst sie die Fortschritte? Steuert sie auch mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren das Unternehmen oder den Konzern? Dann muss sie dies auch bei der Beschreibung ihres Steuerungssystems berücksichtigen.
ESMA prüft Klima- und Umweltaspekte
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hatte bereits im Oktober 2023 für alle europäischen Enforcer folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt: Auswirkungen von Klima- und Umweltaspekten sowie des makroökonomischen Umfelds auf die Finanzberichterstattung stehen dabei im Mittelpunkt.