• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bilanzkontrolle 2025: Vermögenswerte im Fokus

12.11.2024

Die Finanzaufsicht BaFin wird in den Konzernabschlüssen 2024 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte untersuchen. Von den Unternehmen erwartet die BaFin, dass sie ihre Analysen transparent und nachvollziehbar dokumentieren.

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Viele kapitalmarktorientierte Unternehmen durchlaufen aktuell tiefgreifende Transformationen hin zu digitalen und nachhaltigen Geschäftsmodellen. Geopolitische und gesamtwirtschaftliche Herausforderungen testen zudem die Resilienz zahlreicher Unternehmen. Diese Entwicklungen können den Wert bilanzierter Vermögenswerte beeinträchtigen. Zudem bergen Werthaltigkeitsprüfungen Ermessensspielräume und Schätzungsunsicherheiten. In den vergangenen Jahren stellte die Bilanzkontrolle der BaFin daher regelmäßig Fehler aufgrund unterlassener, verspäteter oder unterdotierter Wertminderungen fest.

Vor diesem Hintergrund wird die BaFin im Rahmen ihrer Stichprobenprüfungen der Konzernabschlüsse 2024 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte im Anwendungsbereich der Rechnungslegungsstandards IAS 36 und IFRS 9 prüfen. Die Finanzaufsicht erwartet, dass die Unternehmen ihre Analysen und Tests dokumentieren und die zugrunde gelegten Annahmen transparent und nachvollziehbar darstellen.

Schwerpunkte bei finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerten

Mit Blick auf nichtfinanzielle Vermögenswerte betont die BaFin, dass Unternehmen im aktuellen Umfeld genau prüfen müssen, ob interne oder externe Anzeichen für mögliche Wertminderungen vorliegen. Sofern dies der Fall ist, sind Wertminderungstests durchzuführen. Diese Überprüfungen sollen nicht nur immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wie Geschäfts- oder Firmenwerte umfassen, sondern auch Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Zudem müssen die den Wertminderungstests zugrunde gelegten Unternehmensplanungen auf angemessenen und nachvollziehbaren Annahmen beruhen.

Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage wird die Bilanzkontrolle bei finanziellen Vermögenswerten der Unternehmen besonders die Einbringlichkeit von Forderungen prüfen.

BaFin berücksichtigt Prüfungsschwerpunkte der ESMA

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA legte im Oktober 2024 Prüfungsschwerpunkte für alle europäischen Enforcement-Behörden fest. Im Mittelpunkt stehen dabei Liquiditätsaspekte sowie Angaben im Anhang zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensspielräumen und Schätzungsunsicherheiten. Die BaFin wird auch diese Themen bei den Stichprobenprüfungen des Geschäftsjahrs 2024 berücksichtigen.


BaFin vom 07.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Andrey Popov/fotolia.com

11.08.2026

Der IAASB will drei zentrale internationale Prüfungsstandards grundlegend überarbeiten und damit die risikoorientierte Abschlussprüfung weiter stärken. Im Mittelpunkt stehen verlässlichere Prüfungsnachweise, klarere Reaktionen auf festgestellte Risiken und ein zeitgemäßer Umgang mit digitalen Technologien.

weiterlesen
ISA 330, 500 und 520: IAASB modernisiert Prüfungsnachweise

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com

11.08.2026

Für gesetzliche Abschlussprüfungen des Geschäftsjahres 2026 gewinnt die in § 317 Abs. 3b HGB geregelte Beurteilungspflicht des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit der Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts erstmals praktische Bedeutung. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) informiert.

weiterlesen
Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Meldung

©jirsak/123rf.com

05.08.2026

Das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer sollte Personenunternehmen steuerlich flexibler und wettbewerbsfähiger machen. In der Praxis verhindern jedoch zahlreiche rechtliche und administrative Hürden eine breitere Nutzung. Das IDW fordert deshalb gezielte gesetzliche Nachbesserungen.

weiterlesen
Körperschaftsteuer: IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells an

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

29.07.2026

Für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten gelten künftig eigene europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EFRAG hat dazu einen Entwurf veröffentlicht, der gegenüber den allgemeinen ESRS wichtige Erleichterungen und Besonderheiten vorsieht. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Neue ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.