• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BMWE weist BAFA zu Zurückhaltung beim Lieferkettengesetz an

30.09.2025

Die Bundesregierung steuert beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) um: Unternehmen sollen spürbar entlastet und bürokratische Hürden abgebaut werden. Mit sofortiger Wirkung setzt das BAFA Prüfungen aus und stellt Verfahren ein.

Beitrag mit Bild

©lenetsnikolai /fotolia.com

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 29.09.2025 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren.

Weniger Bußgelder, weniger Bürokratie

Im Koalitionsvertrag ist eine deutliche Entbürokratisierung des LkSG vereinbart. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 03.09.2025 für eine Novellierung des Gesetzes hatte die Bundesregierung die erforderliche rechtliche Grundlage hierfür angestoßen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die derzeit im Gesetz verankerte Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend gestrichen wird, ebenso wie neun von dreizehn Tatbeständen im Katalog der Ordnungswidrigkeiten.

Um Unternehmen bereits jetzt spürbar und rechtssicher zu entlasten, hat das BMWE im Einvernehmen mit dem BMAS das für die Umsetzung des LkSG zuständige BAFA angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten ab jetzt einzustellen. Soweit der Gesetzentwurf die Streichung von Bußgeldtatbeständen vorsieht, wird das BAFA laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grundlage dieser Tatbestände ebenfalls einstellen und keine neuen Verfahren eröffnen. Für die Verhängung von Bußgeldern bei den verbliebenen Bußgeldtatbeständen gelten fortan hohe Voraussetzungen. Sie werden nur noch bei schweren Verstößen verhängt, die mit besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen zusammenhängen. Das BAFA wird Ordnungswidrigkeitenverfahren äußerst restriktiv aufgreifen. Das Vorliegen der Voraussetzungen dafür muss besonders dargelegt werden. Ferner wurde das BAFA angewiesen, die bestehenden Kommunikationsaktivitäten weiter auszubauen, z.B. durch Umsetzungshilfen und die weitere Unterstützung von Kooperationen zwischen Unternehmen.

Blick auf CSDDD

In einem nächsten Schritt soll das LkSG durch eine bürokratiearme Umsetzung der europäischen Richtlinie CSDDD ersetzt werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Belastungen der Unternehmen aus der Umsetzung der Vorgaben der CSDDD möglichst gering gehalten werden.


BMWE vom 29.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

29.07.2026

Für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten gelten künftig eigene europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EFRAG hat dazu einen Entwurf veröffentlicht, der gegenüber den allgemeinen ESRS wichtige Erleichterungen und Besonderheiten vorsieht. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Neue ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com

28.07.2026

Finanzinvestoren können sich zwar nicht unmittelbar an deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beteiligen, mittelbare Beteiligungen über europäische Prüfungsgesellschaften sind jedoch möglich. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) bezieht Stellung.

weiterlesen
Finanzinvestoren bei Wirtschaftsprüfern: WPK setzt auf Kontrolle

Meldung

© Kara / fotolia.com

23.07.2026

Mit dem geplanten EEG 2027 will die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien stärker steuern und zugleich die Kosten begrenzen. Für Windenergieanlagen an Land sind deshalb neue Pachtobergrenzen, Wirtschaftsprüfertestate und finanzielle Sanktionen bei Verstößen vorgesehen.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Meldung

© Coloures-pic/fotolia.com

21.07.2026

Die IFRS Accounting Taxonomy 2025 soll an neue und geänderte Rechnungslegungsstandards angepasst werden. IFRS-Informationen werden damit künftig auch digital einheitlich und vergleichbar.

weiterlesen
Digitale IFRS-Berichte: IASB legt Änderungen vor
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.