• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BMWE weist BAFA zu Zurückhaltung beim Lieferkettengesetz an

30.09.2025

Die Bundesregierung steuert beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) um: Unternehmen sollen spürbar entlastet und bürokratische Hürden abgebaut werden. Mit sofortiger Wirkung setzt das BAFA Prüfungen aus und stellt Verfahren ein.

Beitrag mit Bild

©lenetsnikolai /fotolia.com

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 29.09.2025 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren.

Weniger Bußgelder, weniger Bürokratie

Im Koalitionsvertrag ist eine deutliche Entbürokratisierung des LkSG vereinbart. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 03.09.2025 für eine Novellierung des Gesetzes hatte die Bundesregierung die erforderliche rechtliche Grundlage hierfür angestoßen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die derzeit im Gesetz verankerte Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend gestrichen wird, ebenso wie neun von dreizehn Tatbeständen im Katalog der Ordnungswidrigkeiten.

Um Unternehmen bereits jetzt spürbar und rechtssicher zu entlasten, hat das BMWE im Einvernehmen mit dem BMAS das für die Umsetzung des LkSG zuständige BAFA angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten ab jetzt einzustellen. Soweit der Gesetzentwurf die Streichung von Bußgeldtatbeständen vorsieht, wird das BAFA laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grundlage dieser Tatbestände ebenfalls einstellen und keine neuen Verfahren eröffnen. Für die Verhängung von Bußgeldern bei den verbliebenen Bußgeldtatbeständen gelten fortan hohe Voraussetzungen. Sie werden nur noch bei schweren Verstößen verhängt, die mit besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen zusammenhängen. Das BAFA wird Ordnungswidrigkeitenverfahren äußerst restriktiv aufgreifen. Das Vorliegen der Voraussetzungen dafür muss besonders dargelegt werden. Ferner wurde das BAFA angewiesen, die bestehenden Kommunikationsaktivitäten weiter auszubauen, z.B. durch Umsetzungshilfen und die weitere Unterstützung von Kooperationen zwischen Unternehmen.

Blick auf CSDDD

In einem nächsten Schritt soll das LkSG durch eine bürokratiearme Umsetzung der europäischen Richtlinie CSDDD ersetzt werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Belastungen der Unternehmen aus der Umsetzung der Vorgaben der CSDDD möglichst gering gehalten werden.


BMWE vom 29.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©SBH/fotolia.com

17.06.2026

EFRAG hat einen vorläufigen Entwurf zur Übernahmeempfehlung für geplante Änderungen an IAS 28 zur Fair-Value-Option bei Anteilen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures veröffentlicht. Die Änderungen sollen gemeinsam mit IFRS 18 bereits zum 01.01.2027 wirksam werden.

weiterlesen
Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

16.06.2026

Risiken für Unternehmen tauchen überall auf: geopolitische Verschiebungen, technologische Disruption, wirtschaftliche Volatilität – und das alles in rasender Geschwindigkeit.

weiterlesen
Global Risk Landscape 2026: Nie war Risiko so allgegenwärtig

Meldung

peshkova/123rf.com

10.06.2026

Die deutsche Wirtschaft setzt immer stärker auf generative KI, muss deren Einsatz aber professioneller steuern, absichern und in bestehende Unternehmensprozesse einbinden.

weiterlesen
KI verändert die deutsche Wirtschaft schneller als erwartet

Meldung

Sponsored News

08.06.2026

Die US-Börsenaufsicht SEC distanziert sich von Klimaberichtspflichten. Die geplante Rücknahme zeigt einen deutlichen Kurswechsel der US-Kapitalmarktaufsicht. Während Europa Nachhaltigkeitsberichte weiter ausbaut, setzen die USA stärker auf klassische Wesentlichkeit und geringere Regulierungslasten.

weiterlesen
SEC will Klimaberichterstattung kippen
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.