• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur CSRD-Richtlinie

04.09.2025

Das Kabinett hat die Umsetzung der EU-Richtlinie dazu beschlossen. Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen Unternehmen offenlegen, welche sozialen und ökologischen Auswirkungen ihr Wirtschaften hat.

Beitrag mit Bild

adiruch/123rf.com

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beschlossen: die sogenannte CSRD-Richtlinie. Ziel ist es, dass bestimmte Unternehmen über die sozialen und ökologischen Auswirkungen und Risiken ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Die Richtlinie ist Teil des „European Green Deal“ und der Strategie der Europäischen Kommission zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft.

Nachhaltigkeit offenlegen

Das betrifft ab dem Geschäftsjahr 2025 in einem ersten Schritt solche Unternehmen, die bilanzrechtlich als „groß“ gelten, kapitalmarktorientiert, ein Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Diese Unternehmen müssen nach den Vorgaben künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen sogenannten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.

Prüfung garantiert Zuverlässigkeit

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Nachhaltigkeitsberichte durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Es soll sichergestellt werden, dass sachkundige, unabhängige und für diese Aufgabe qualifizierte Personen die Berichte prüfen. Wirtschaftsprüfer unterliegen strengen Berufsgrundsätzen, einer fortlaufenden Qualitätskontrolle und der Berufsaufsicht. Die berufsrechtlichen Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung sollen entsprechend angepasst werden.

Noch mehr Bürokratie?

Die Bundesregierung hat sich zur Umsetzung entschieden, da die Richtlinienumsetzungsfrist bereits abgelaufen ist und die Europäische Kommission im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, folgt der Gesetzentwurf dem Prinzip der 1:1-Umsetzung: Er setzt nur das um, was als europarechtlicher Minimalstandard geboten ist.

Darüber hinaus hält die Bundesregierung weitere Erleichterungen und Vereinfachungen der Richtlinie für dringend notwendig. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission liegt bereits vor. Wird die CSRD-Richtlinie in diesem Sinne eingeschränkt, werden in Deutschland künftig nur noch bis zu 3.900 Unternehmen erfasst. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft würde sich damit auf etwa ein Viertel des ursprünglich geplanten reduzieren.

Die Bundesregierung unterstützt die Vorschläge und setzt sich für die rasche Verabschiedung ein, um die Ergebnisse noch im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens umzusetzen.


Bundesregierung vom 03.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

09.04.2026

Die EU-Kommission will die SFDR grundlegend überarbeiten und dabei insbesondere den Offenlegungsaufwand verringern. Das IDW sieht noch Nachbesserungsbedarf. Vor allem bei den neuen Produktkategorien, der Vergleichbarkeit und dem Zusammenspiel mit anderen ESG-Regelwerken bleiben wichtige Fragen offen.

weiterlesen
SFDR-Reform: IDW fordert präzisere Regeln

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

18.03.2026

Die EU-Kommission will die Regeln der EU-Taxonomie überarbeiten und dabei verständlicher sowie praxistauglicher machen. Mit einer öffentlichen Konsultation holt sie nun Rückmeldungen zu vereinfachten Kriterien und klareren Nachweispflichten ein.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Meldung

©mpatma/fotolia.com

10.03.2026

Der Nahost-Krieg wirft auch für Unternehmen und ihre Berichterstattung neue Fragen auf. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat deshalb einen Fachlichen Hinweis veröffentlicht, der Orientierung für Abschlüsse und Lageberichte rund um den Jahresabschluss 2025 gibt.

weiterlesen
Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung

Meldung

Der Aufsichtsrat

09.03.2026

Der Entwurf des IDW-Standards ES 107 beschreibt, nach welchen Grundsätzen Wirtschaftsprüfer Nachhaltigkeitsinformationen erstellen können und welche beruflichen Anforderungen bei Auftragsannahme, Durchführung und Dokumentation zu beachten sind.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichte: IDW legt neuen Standardentwurf vor
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.