• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Compliance-Kultur in deutschen Unternehmen verbessern

30.12.2023

In einem aktuellen Positionspapier legt das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) dar, wie Vorstand und Aufsichtsrat mit der Empfehlung A.5 DCGK 2022 umgehen können und wie Wirtschaftsprüfer die Unternehmensorgane dabei unterstützen können.

Beitrag mit Bild

©relif/fotolia.com

Die im Jahr 2022 neu aufgenommene Empfehlung A.5 DCGK 2022 sieht ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften vor, dass im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und Risikomanagements beschrieben werden. Ferner soll, ebenfalls im Lagebericht, zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden. Der Vorstandssprecher des IDW, Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, begrüßt die Erweiterung des DCGK: „Die Empfehlung A.5 hat die Debatte um angemessene Governance-Systeme positiv belebt.“

In einem vom IDW im Oktober 2023 veranstalteten Online-Stakeholdermeeting hatten verschiedene Interessengruppen – insbesondere Vorstände börsennotierter Unternehmen, Aufsichtsräte, Interne Revisoren und Wirtschaftsprüfer – Gelegenheit, ihre Perspektiven zum Umgang mit der Empfehlung A.5 auszutauschen. Diese Erkenntnisse ebenso wie die Diskussionsergebnisse aus Erörterungen mit IDW Fachgremien hat das IDW in die Entwicklung des jetzt veröffentlichten Positionspapiers einfließen lassen.

Unternehmensorgane sind verantwortlich für Compliance-Systeme

Das Positionspapier legt dar, wie nach Auffassung des IDW Vorstand und Aufsichtsrat mit der Empfehlung A.5 umgehen können und wie Wirtschaftsprüfer sie dabei unterstützen können.

Das IDW verdeutlicht, dass Unternehmen und Wirtschaftsprüfer gemeinsam gefragt sind, die Empfehlung A.5 DCGK 2022 zu nutzen, um die Governance in den Unternehmen zu verbessern. Die Unternehmensorgane sind verantwortlich, entsprechende Systeme einzurichten bzw. zu überwachen. Wirtschaftsprüfer können den Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Prüfungs- und Überwachungsaufgaben unterstützen. Hierfür stehen derzeit vor allem die Instrumente der Systemprüfungen nach der sog. IDW PS 980er-Reihe zur Verfügung.

Das Positionspapier des IDW stellt zudem Lösungsansätze vor, wie diese Angaben zukünftig in die Abschlussprüfung einbezogen werden können, geht allerdings gegenwärtig – vorbehaltlich Sonderregelungen für bestimmte Branchen – davon aus, dass die Angaben nach Empfehlung A.5 DCGK 2022 noch nicht inhaltlich im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft werden. In diesem Fall sind die Angaben im Lagebericht als ungeprüft zu kennzeichnen bzw. ist im Bestätigungsvermerk darzustellen, dass diese Angaben nicht inhaltlich geprüft wurden und sich daher das Prüfungsurteil zum Lagebericht nicht darauf erstreckt.

Das neue Positionspapier können Sie hier abrufen.


IDW vom 15.12.2023 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

18.03.2026

Die EU-Kommission will die Regeln der EU-Taxonomie überarbeiten und dabei verständlicher sowie praxistauglicher machen. Mit einer öffentlichen Konsultation holt sie nun Rückmeldungen zu vereinfachten Kriterien und klareren Nachweispflichten ein.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Meldung

©mpatma/fotolia.com

10.03.2026

Der Nahost-Krieg wirft auch für Unternehmen und ihre Berichterstattung neue Fragen auf. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat deshalb einen Fachlichen Hinweis veröffentlicht, der Orientierung für Abschlüsse und Lageberichte rund um den Jahresabschluss 2025 gibt.

weiterlesen
Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung

Meldung

Der Aufsichtsrat

09.03.2026

Der Entwurf des IDW-Standards ES 107 beschreibt, nach welchen Grundsätzen Wirtschaftsprüfer Nachhaltigkeitsinformationen erstellen können und welche beruflichen Anforderungen bei Auftragsannahme, Durchführung und Dokumentation zu beachten sind.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichte: IDW legt neuen Standardentwurf vor

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

06.03.2026

Die erste Auswertung von ESRS-orientierten Nachhaltigkeitsberichten zeigt, dass viele Unternehmen sich bereits an den neuen Standards orientieren, deren konkrete Umsetzung jedoch noch sehr unterschiedlich ausfällt.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.