09.07.2024

Am 05.07.2024 wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bzgl. Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette von Unternehmen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

tanaratgraphy/123rf.com

Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt hat Deutschland die CSDDD bis zum 26.07.2026 in nationales Recht umzusetzen (Art. 37 Abs. 1 CSDDD). Damit sind voraussichtlich auch Änderungen am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verbunden. Der zeitliche Anwendungsbereich für Unternehmen ist gestaffelt (Art. 37 Abs. 1 CSDDD):

  • ab dem 26.07.2027: Anwendung auf EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 1.500 Millionen Euro (ebenfalls Drittstaatenunternehmen mit einem EU-weiten Nettoumsatz > 1.500 Millionen Euro),
  • ab dem 26.07.2028: Anwendung auf EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 900 Millionen Euro (ebenfalls Drittstaatenunternehmen mit einem EU-weiten Nettoumsatz > 900 Millionen Euro) und
  • ab dem 26.07.2029: Anwendung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 450 Millionen Euro (ebenfalls Drittstaatenunternehmen mit einem EU-weiten Nettoumsatz > 450 Millionen Euro).

Unternehmen haben ebenfalls gestaffelt und frühestens für ab dem 01.01.2028 beginnende Geschäftsjahre jährlich einen Bericht über die Beachtung ihrer Sorgfaltspflichten auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen (Art. 16 Abs. 1 CSDDD). Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht gem. der BilanzRL (Artt. 19a, 29a und 40a  Richtlinie 2013/34/EU) aufstellen müssen, haben keinen CSDDD-Bericht zu veröffentlichen (Art. 16 Abs. 2 CSDDD).

Zur Berichtspflicht nach dem LkSG

Das Bundesministerium der Justiz hatte am 22.03.2024 den Referentenentwurf (RefE) des CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht. Dem Entwurf zufolge soll die Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG entfallen, wenn ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht (freiwillig) aufstellt und dieser geprüft wird. Der Nachhaltigkeitsbericht ist dann anstelle des Berichts gem. § 10 Abs. 2 LkSG auf der Internetseite des Unternehmens zu veröffentlichen (§ 10 Abs. 5 und 6 LkSG-E) und beim BAFA einzureichen (§ 12 Abs. 3 LKSG-E). Alle weiteren Pflichten (insb. §§ 6 Abs. 2, § 8 Abs. 2 LkSG) bleiben erhalten. Das DRSC veröffentlichte ein Briefing Paper als Übersicht zum RefE und hat zudem am 19.04.2024 seine Stellungnahme und am 30.04.2024 eine Ergänzung  zu dieser an das BMJ übermittelt.


DRSC vom 05.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

09.05.2025

Wie können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachhaltig berichten, ohne unter einem Berg von Anforderungen zusammenzubrechen? Genau darum ging es beim hybriden Outreach-Event „VSME in Action“, wie die WPK berichtet.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

adiruch/123rf.com

06.05.2025

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Diese gelten ab 2025 und sollen europaweit für eine einheitliche Kontrolle der ESG-Berichterstattung sorgen. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
ESMA-Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

Meldung

manitator/123rf.com

02.05.2025

Das Umweltbundesamt erleichtert Herstellern die Abgabe der Mengenmeldungen für Einwegkunststoffprodukte: Die Frist wird bis zum 15.06.2025 verlängert und auf die externe Prüfpflicht für das Jahr 2024 wird ausnahmsweise verzichtet.

weiterlesen
Einwegkunststofffondsgesetz: UBA sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com

30.04.2025

Nachdem ein erster Entwurf des Arbeitsplans zur Vereinfachung der ESRS Set 1 vor den Osterfeiertagen nicht die Zustimmung des EFRAG Sustainable Standards Board (SRB) fand, verabschiedete der SRB eine finale Version am 25.04.2025. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank