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  • CSDDD: Zustimmung auf Ebene des Rats der Europäischen Union

27.05.2024

Am 24.05.2024 stimmte der Rat der Europäischen Union einem Kompromisstext zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu. Darüber informiert das DRSC.

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Die Umsetzung der europäischen Lieferketten-Richtlinie, die die Verpflichtung von Unternehmen bestimmter Größenordnung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer globalen Wertschöpfungskette vorsieht, wird zu einer entsprechenden Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) führen.

Die Anwendung der CSDDD insb. für EU-Unternehmen wird schrittweise eingeführt:

  • 3 Jahre nach Inkrafttreten der CSDDD: Anwendung auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigte und einem weltweiten Nettoumsatz > 1.500 Millionen Euro,
  • 4 Jahre nach Inkrafttreten der CSDDD: Anwendung auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigte und einem weltweiten Nettoumsatz > 900 Millionen Euro und
  • 5 Jahre nach Inkrafttreten der CSDDD: Anwendung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigte und einem weltweiten Nettoumsatz > 450 Millionen Euro.

Das Bundesministerium der Justiz hat am 22.03.2024 den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht. Nach dem RefE soll die Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG entfallen, wenn ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht (freiwillig) erstellt und dieser geprüft wird. Der Nachhaltigkeitsbericht ist dann anstelle des Berichts gem. § 10 Abs. 2 LkSG auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen (§ 10 Abs. 5 und 6 LkSG-E) und beim BAFA einzureichen (§ 12 Abs. 3 LKSG-E). Alle weiteren Pflichten (insb. §§ 6 Abs. 2, § 8 Abs. 2 LkSG) bleiben erhalten. Das DRSC veröffentlichte ein Briefing Paper als Übersicht und eine Stellungnahme inkl. Ergänzung zum RefE.

So geht es weiter

Bevor der Kompromisstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann, muss er noch von den Präsidenten beider EU-Institutionen unterzeichnet werden. Anschließend müssen die EU-Mitgliedstaaten die CSDDD innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.


DRSC vom 24.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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