11.04.2023

Nachdem im Juni 2022 die Vertreter des Europäischen Ministerrats und des EU-Parlaments im Trilog eine politische Einigung über die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erzielt hatten, wurde die CSRD am 10.11.2022 durch das EU-Parlament in erster Lesung angenommen.

Beitrag mit Bild

©kwarner/fotolia.com

Mit der CSRD wird die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung (Non Financial Reporting Directive, NFRD) abgelöst und durch detailliertere Berichtspflichten für einen deutlich erweiterten Anwenderkreis ersetzt. Mit der CSRD soll sichergestellt werden, dass Unternehmen Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten wie Umwelt, Soziales und Governance-Themen in ihren Lageberichten bereitstellen.

Wen betrifft die CSRD

Die EU-Kommission wird ermächtigt, verpflichtend anzuwendende EU-Berichtsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mittels delegierter Rechtsakte zu erlassen. Diese Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) konkretisieren die Inhalte der CSRD. Sie werden durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet und sollen der Europäischen Kommission bis zum November dieses Jahres vorgelegt werden. Anzuwenden sind die CSRD und die ESRS von großen Kapitalgesellschaften, kleinen und mittelgroßen kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, großen Versicherungsunternehmen und großen Kreditinstituten.

Unternehmen aus Drittstaaten fallen auch in den persönlichen Anwendungsbereich, sofern sie über 150 Mio. Euro netto Umsatzerlöse in der EU generieren und Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen innerhalb der EU haben, die wiederum bestimmte Kriterien erfüllen.

Anwendungszeitpunkte der CSRD-Vorschriften

Die Anwendung der CSRD-Vorschriften soll in drei Schritten erfolgen, für Geschäftsjahre ab:

  • 01.01.2024 für Unternehmen, die vom Geltungsbereich der NFRD erfasst sind;
  • 01.01.2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht vom Geltungsbereich der NFRD erfasst sind;
  • 01.01.2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, firmeneigene Versicherungsunternehmen (captive insurance undertakings) und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen (captive reinsurance undertakings).

Für KMU besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Normen erst nach einer zweijährigen Übergangsphase ab dem Jahr 2028 anzuwenden (sog. opt-out).

Als nächstes entscheidet der Europäische Rat

Ausweislich der Mitteilung des EU-Parlaments wird der Europäische Rat den Vorschlag voraussichtlich am 28.11.2022 annehmen. Es ist außerdem davon auszugehen, dass die Richtlinie spätestens Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten wird.


DRSC vom 10.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com

08.10.2026

Deutsche Börsenunternehmen richten ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung immer stärker an den europäischen ESRS aus, obwohl die CSRD 2025 in Deutschland noch nicht umgesetzt war. Zugleich werden die Berichte kürzer und fokussierter, während Prüfung und ergänzende ESG-Informationen weiter an Bedeutung gewinnen.

weiterlesen
Wie Unternehmen im zweiten Jahr nach ESRS berichten

Meldung

©adiruch/fotolia.com

08.10.2026

Mit dem IESBA Code 2026 werden die internationalen Ethik- und Unabhängigkeitsstandards erneut umfassend aktualisiert. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Nutzung externer Sachverständiger sowie neue Anforderungen rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung und Nachhaltigkeitsprüfungen. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Meldung

saiarlawka/123rf.com

29.09.2026

Beim Public Country-by-Country Reporting kommt es nicht nur auf die richtigen Steuerdaten an, sondern auch auf deren digitale Aufbereitung. Die EU-Kommission hat nun ihren Report-Generator aktualisiert, der Unternehmen bei der Erstellung der vorgeschriebenen Berichte im XHTML-/iXBRL-Format unterstützt.

weiterlesen
EU-Kommission aktualisiert Tool für öffentliches Country-by-Country Reporting

Meldung

saiarlawka/123rf.com

23.09.2026

Der Boom von KI und Cloud-Diensten lässt den Strombedarf von Rechenzentren stark steigen. Die EU-Kommission reagiert darauf mit einem neuen Bewertungssystem. Künftig soll sichtbar werden, wie effizient und nachhaltig Rechenzentren arbeiten. Dabei geht es nicht nur um Transparenz – die EU bereitet bereits Mindeststandards vor.

weiterlesen
EU führt Nachhaltigkeits-Rating für Rechenzentren ein
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.