06.01.2023

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 05.01.2023 in Kraft getreten (Artikel 7 CSRD).

Beitrag mit Bild

©faithie/123rf.com

Die CSRD löst die bisherige CSR-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU) ab und ändert u.a. die Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU). EU-Mitgliedstaaten haben die neuen Vorschriften bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Fristen für erste CSRD-Nachhaltigkeitsberichte

Erste Nachhaltigkeitsberichte sind grundsätzlich für ab dem 01.01.2024 beginnende Geschäftsjahre offenzulegen, wobei Unternehmen, die bisher nicht in den persönlichen Anwendungsbereich der CSR-Richtlinie fielen, Nachhaltigkeitsberichte erst für spätere Geschäftsjahre offenzulegen haben (Artikel 5 Abs. 2 CSRD).

Das DRSC hatte den gesamten Legislativprozess begleitet und eine Stellungnahme zum CSRD-Entwurf abgegeben. Zur finalen CSRD veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper. Dieses gibt einen Kurzüberblick über die Vorschriften der CSRD, um betroffenen Unternehmen und weiteren interessierten Stakeholder-Gruppen einen Einblick in die neuen Berichtsvorgaben zu geben. Das Briefing Paper finden Sie hier.


DRSC vom 05.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©everythingpossible/123rtf.com

17.12.2025

Mit neuen Regeln reduziert die EU gezielt bürokratische Hürden für Unternehmen, ohne die grundlegenden Ziele im Bereich Nachhaltigkeit aufzugeben. Nur noch besonders große Unternehmen unterliegen der Berichtspflicht, kleinere Betriebe werden entlastet.

weiterlesen
Nachhaltigkeit: EU verschlankt Berichtspflichten

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

10.12.2025

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich über das sogenannte Omnibus-I-Vereinfachungspaket geeinigt. Ziel ist eine deutliche Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung bei gleichzeitiger Wahrung europäischer Standards.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Meldung

©Andrei Stratu/Unsplash

03.12.2025

Am 29. Januar 2026 lädt die Initiative "Digitalkompetenz im Aufsichtsrat" zum Neujahrsempfang nach Berlin ein.

weiterlesen
Digitalkompetenz im Aufsichtsrat – Neujahrsempfang in Berlin
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank