06.01.2023

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 05.01.2023 in Kraft getreten (Artikel 7 CSRD).

Beitrag mit Bild

©faithie/123rf.com

Die CSRD löst die bisherige CSR-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU) ab und ändert u.a. die Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU). EU-Mitgliedstaaten haben die neuen Vorschriften bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Fristen für erste CSRD-Nachhaltigkeitsberichte

Erste Nachhaltigkeitsberichte sind grundsätzlich für ab dem 01.01.2024 beginnende Geschäftsjahre offenzulegen, wobei Unternehmen, die bisher nicht in den persönlichen Anwendungsbereich der CSR-Richtlinie fielen, Nachhaltigkeitsberichte erst für spätere Geschäftsjahre offenzulegen haben (Artikel 5 Abs. 2 CSRD).

Das DRSC hatte den gesamten Legislativprozess begleitet und eine Stellungnahme zum CSRD-Entwurf abgegeben. Zur finalen CSRD veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper. Dieses gibt einen Kurzüberblick über die Vorschriften der CSRD, um betroffenen Unternehmen und weiteren interessierten Stakeholder-Gruppen einen Einblick in die neuen Berichtsvorgaben zu geben. Das Briefing Paper finden Sie hier.


DRSC vom 05.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com

13.05.2026

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) bereitet die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer auf das kommende CSRD-Umsetzungsgesetz vor. Im Mittelpunkt stehen die Gleichstellung gesetzlicher Nachhaltigkeitsprüfungen mit Abschlussprüfungen sowie neue Spielräume bei der Firmierung von Berufsgesellschaften.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

11.05.2026

Deutschland bleibt für internationale Konzerne ein wichtiger Markt, doch die Attraktivität des Standorts steht spürbar unter Druck.

weiterlesen
Wo Investoren Deutschland EU-weit vorne sehen

Meldung

©kebox/fotolia.com

07.05.2026

Genehmigungsverfahren sollen in Deutschland schneller werden – darüber besteht kaum Streit. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt jetzt jedoch davor, Umweltprüfungen durch weniger Rechtsschutz oder starre Fristen zu beschleunigen. Entscheidend seien klarere Regeln, bessere Verwaltung und digitale Verfahren.

weiterlesen
DAV warnt vor Abkürzungen beim Umweltrecht

Meldung

gregbrave/123rf.com

05.05.2026

Die EU-Kommission will die Umsetzung der Entwaldungsverordnung deutlich vereinfachen und Unternehmen mehr Rechtssicherheit geben. Neue Leitlinien, Ausnahmen und ein verbessertes Informationssystem sollen den Verwaltungsaufwand spürbar senken.

weiterlesen
EUDR: Brüssel will Entwaldungsverordnung entschärfen
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.