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  • CSRD-Umsetzung: Vielfalt statt Monopol im Prüfwesen

04.08.2025

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sorgt in Deutschland für Diskussion. Die Stellungnahme des Arbeitskreises Bilanzrecht Hochschullehrer Rechtswissenschaft (AKBR) beleuchtet drei zentrale Kritikpunkte und zeigt auf, warum ein Umdenken dringend geboten ist.

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adiruch/123rf.com

Die Stellungnahme des Arbeitskreises Bilanzrecht Hochschullehrer Rechtswissenschaft (AKBR) äußert deutliche Kritik am zweiten Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Drei zentrale Aspekte stehen dabei im Fokus.

1. Kritik am Prüfmonopol für Wirtschaftsprüfer

Der Entwurf sieht vor, dass ausschließlich Wirtschaftsprüfer die Nachhaltigkeitsberichte prüfen dürfen. Der AKBR hält diese Einschränkung für nicht sachgerecht. Er verweist auf andere EU-Staaten wie Frankreich oder Dänemark, die auch unabhängige Prüfdienstleister zulassen. Die Begründung, Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte seien eng miteinander verknüpft, überzeugt laut Stellungnahme nicht. Vielmehr könnte eine gesetzliche Öffnung den Wettbewerb fördern und kleinen und mittleren Prüfungsgesellschaften neue Chancen eröffnen. Auch angesichts möglicher Kapazitätsengpässe im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer sei eine breitere Prüferzulassung sinnvoll.

2. Ablehnung der „Aufstellungslösung“ im ESEF-Format

Kritisch sieht der AKBR zudem die Pflicht, Nachhaltigkeitsberichte bereits im European Single Electronic Format (ESEF) aufzustellen. Diese sogenannte Aufstellungslösung bringt keinen Mehrwert gegenüber der Offenlegungslösung, führt aber zu erheblichem Mehraufwand. Der Arbeitskreis sieht darin keinen europarechtlichen Zwang und empfiehlt, im EU-Omnibus-Verfahren auf eine entsprechende Änderung der Richtlinie hinzuwirken.

3. Rückbau überzogener Berichtspflichten durch ESRS gefordert

Der dritte Kritikpunkt betrifft die inhaltliche Ausgestaltung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die unter der Verantwortung der EFRAG entstehen. Diese seien mit teils über 1.000 Berichtspflichten technisch überreguliert und europaverfassungsrechtlich fragwürdig. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine spürbare Vereinfachung einzusetzen. Auch die Abstimmung mit anderen Nachhaltigkeitsvorgaben wie der CSDDD wird angemahnt. Internationale Standards seien bereits etabliert; neue EU-eigene Normen stiften kaum Mehrwert.

Fazit

Der AKBR plädiert für mehr Prüfervielfalt, weniger technische Bürokratie und eine grundsätzliche Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Bundesregierung solle sich dafür im Rahmen des laufenden EU-Omnibus-Verfahrens einsetzen.


AKBR vom 27.07.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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