07.05.2026

Genehmigungsverfahren sollen in Deutschland schneller werden – darüber besteht kaum Streit. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt jetzt jedoch davor, Umweltprüfungen durch weniger Rechtsschutz oder starre Fristen zu beschleunigen. Entscheidend seien klarere Regeln, bessere Verwaltung und digitale Verfahren.

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Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern in Deutschland oft zu lange. Darüber herrscht weitgehend Einigkeit. Doch wie lassen sich Umweltprüfungen beschleunigen, ohne Umweltstandards und Rechtsschutz auszuhöhlen? Zu dieser Frage hat der Deutsche Anwaltverein Stellung zum EU-Verordnungsvorschlag COM (2025) 984 final genommen.

Beschleunigung ja, aber nicht um jeden Preis

Der DAV begrüßt zwar in seiner Stellungnahme vom 29.04.2026 das Ziel der Europäischen Kommission, Umweltprüfungen effizienter zu gestalten. Zugleich setzt er einen klaren Akzent: Nicht der Rechtsschutz sei das zentrale Problem, sondern die Komplexität materiell-rechtlicher Vorgaben, unzureichende Verwaltungskapazitäten und mangelnde Digitalisierung. Wer Verfahren schneller machen wolle, müsse daher vor allem die Anforderungen an Umweltverträglichkeitsprüfungen, naturschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfungen und Klimafolgenprüfungen klarer und praxistauglicher formulieren.

Kritisch sieht der DAV eine Strategie, die auf verkürzte Instanzenwege, strengere Fristen, Präklusionsregeln oder Einschränkungen des Eilrechtsschutzes setzt. Solche Instrumente könnten zwar Verfahren formal beschleunigen, erhöhten aber das Risiko, dass rechtswidrige Entscheidungen schwerer überprüfbar werden.

Zweifel an der EU-Verordnung

Auch die Wahl der Rechtsform bewertet der DAV zurückhaltend. Eine unmittelbar geltende EU-Verordnung könne zu einem schwer überschaubaren Nebeneinander von EU-Verordnung, EU-Richtlinien, Bundesrecht und Landesrecht führen. Gerade im deutschen UVP-Recht seien Umweltprüfungen bereits in Genehmigungsverfahren integriert; zusätzliche zentrale Anlaufstellen könnten deshalb eher neue Bürokratie schaffen als Verfahren beschleunigen.

Pauschale Fristen schaffen neue Risiken

Besonders skeptisch beurteilt der DAV starre Höchstdauern für Umweltprüfungen. Komplexe Vorhaben erfordern häufig Gutachten, Behördenabstimmungen und Öffentlichkeitsbeteiligung. Pauschale Fristen könnten deshalb zu fehleranfälligeren Entscheidungen führen. Auch die vorgeschlagene Fünf-Jahres-Grenze für Umweltdaten hält der DAV für zu schematisch.

Fazit

Schnellere Verfahren entstehen nicht durch weniger Rechtsschutz, sondern durch bessere Regeln, ausreichendes Personal und digitale Prozesse. Der Vorschlag wird aktuell im Rat der EU und im EU-Parlament beraten.


DAV vom 29.04.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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