01.07.2022

Am 27.06.2022 ist der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner neuesten Fassung in Kraft getreten, nachdem das Bundesjustizministerium die überarbeitete Version vom 28.04.2022 im Bundesanzeiger bekanntgemacht hatte.

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Der neue Kodex enthält aktualisierte Grundsätze sowie erweiterte Empfehlungen für Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen. „Nicht die Befolgung der Empfehlungen, aber ihre Begründung bei Abweichung ist gesetzlich zwingend. Der DCGK setzt auf Akzeptanz ohne Zwang. Das hierin liegende Prinzip des „Comply or Explain“ räumt den Unternehmen die notwendige Flexibilität ein, um etwa branchen- oder unternehmensspezifische Bedürfnisse zu berücksichtigen, und stellt gleichzeitig die erforderliche Transparenz sicher“, erklärt Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher.

DCGK 2022 hat nachhaltige Unternehmensführung im Fokus

Besonderes Gewicht wird auf die nachhaltige Unternehmensführung gelegt. Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Chancen und Risiken für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten und in der Unternehmensstrategie und -planung auch ökologische und soziale Ziele berücksichtigen.

Sachverstand aus Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Hinsichtlich der Ausschüsse des Aufsichtsrats stellt der Kodex klar, dass mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen muss.

Der Kodex 2022, die Begründung sowie eine Fassung zur Darstellung der Änderungen gegenüber Fassung 2020 stehen auf der Internetseite der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zur Verfügung.


WPK vom 29.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

09.05.2025

Wie können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachhaltig berichten, ohne unter einem Berg von Anforderungen zusammenzubrechen? Genau darum ging es beim hybriden Outreach-Event „VSME in Action“, wie die WPK berichtet.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

adiruch/123rf.com

06.05.2025

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Diese gelten ab 2025 und sollen europaweit für eine einheitliche Kontrolle der ESG-Berichterstattung sorgen. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
ESMA-Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

Meldung

manitator/123rf.com

02.05.2025

Das Umweltbundesamt erleichtert Herstellern die Abgabe der Mengenmeldungen für Einwegkunststoffprodukte: Die Frist wird bis zum 15.06.2025 verlängert und auf die externe Prüfpflicht für das Jahr 2024 wird ausnahmsweise verzichtet.

weiterlesen
Einwegkunststofffondsgesetz: UBA sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com

30.04.2025

Nachdem ein erster Entwurf des Arbeitsplans zur Vereinfachung der ESRS Set 1 vor den Osterfeiertagen nicht die Zustimmung des EFRAG Sustainable Standards Board (SRB) fand, verabschiedete der SRB eine finale Version am 25.04.2025. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank