01.07.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Am 27.06.2022 ist der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner neuesten Fassung in Kraft getreten, nachdem das Bundesjustizministerium die überarbeitete Version vom 28.04.2022 im Bundesanzeiger bekanntgemacht hatte.

Der neue Kodex enthält aktualisierte Grundsätze sowie erweiterte Empfehlungen für Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen. „Nicht die Befolgung der Empfehlungen, aber ihre Begründung bei Abweichung ist gesetzlich zwingend. Der DCGK setzt auf Akzeptanz ohne Zwang. Das hierin liegende Prinzip des „Comply or Explain“ räumt den Unternehmen die notwendige Flexibilität ein, um etwa branchen- oder unternehmensspezifische Bedürfnisse zu berücksichtigen, und stellt gleichzeitig die erforderliche Transparenz sicher“, erklärt Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher.

DCGK 2022 hat nachhaltige Unternehmensführung im Fokus

Besonderes Gewicht wird auf die nachhaltige Unternehmensführung gelegt. Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Chancen und Risiken für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten und in der Unternehmensstrategie und -planung auch ökologische und soziale Ziele berücksichtigen.

Sachverstand aus Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Hinsichtlich der Ausschüsse des Aufsichtsrats stellt der Kodex klar, dass mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen muss.

Der Kodex 2022, die Begründung sowie eine Fassung zur Darstellung der Änderungen gegenüber Fassung 2020 stehen auf der Internetseite der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zur Verfügung.


WPK vom 29.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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