• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Der Abschlussprüfer als Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

12.05.2023

Das IDW hat dem Bundesministerium der Justiz (BMJ), dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einer Eingabe die aus Sicht des IDW wichtigsten Punkte zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dargelegt.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Die CSRD muss bis zum 06.07.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Hinsichtlich der Zuständigkeit für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung plädiert das IDW für eine 1:1-Umsetzung der CSRD, da der Abschlussprüfer des Unternehmens der bestgeeignete Prüfer auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist. Aus Sicht des IDW sind hierbei folgende Punkte ausschlaggebend:

  • Die Prüfung durch den Abschlussprüfer fördert die integrierte Berichterstattung.
  • Der Abschlussprüfer verfügt über die erforderliche qualitätssichernde Infrastruktur.
  • Der Abschlussprüfer ist akzeptierter Ansprechpartner für die Unternehmensorgane und sichert einen zeitgerechten Abschluss der Prüfung.

Integration des Prüfungsvermerks zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Sachgerecht wäre dann auch eine zwingende Integration des Prüfungsvermerks zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Bestätigungsvermerk. Ein einheitlicher Bestätigungsvermerk würde zudem die Übersichtlichkeit für die Stakeholder erhöhen.

Erste Prüfungen der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits 2025

Die CSRD enthält ein Mitgliedstaaten-Wahlrecht, wonach nationale Prüfungsstandards so lange angewendet werden können, bis die Kommission EU-Standards für die Prüfung festgelegt hat. Die EU-Kommission muss dies bis spätestens Oktober 2026 umsetzen. Anfang 2027 könnten dann Prüfungsstandards zur Verfügung stehen. Die ersten Prüfungen der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen aber bereits im Jahr 2025 durchgeführt werden. Zur Schließung dieser zeitlichen Lücke arbeitet das IDW bereits an einem Prüfungsstandard zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD. Das IDW plädiert daher dafür, dass Deutschland das Wahlrecht in Anspruch nimmt.

Darüber hinaus spricht sich das IDW dafür aus, dass die Prüfung zum Nachhaltigkeitsprüfer künftig in das Wirtschaftsprüferexamen integriert wird. Dies spiegelt zum einen die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung wider, ermöglicht zum anderen aber auch ein modernes und einheitliches Berufsbild. Dadurch würde auch die Attraktivität für den Berufsnachwuchs gesteigert.

Ausdrücklich begrüßt das IDW die Festlegung in der CSRD, wonach die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht unter die Beschränkungen des sog. Fee Cap fällt und auch keine Billigung durch den Prüfungsausschuss erforderlich ist. Dies unterstreicht den Prüfungscharakter der Leistung.


IDW vom 05.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

05.02.2025

EU-Unternehmen stehen vor verschärften Meldepflichten durch den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Doch eine aktuelle Umfrage zeigt: Drei von vier betroffenen Unternehmen in Deutschland sind nicht in der Lage, die erforderlichen Emissionsdaten ihrer Lieferanten außerhalb der EU zu liefern.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

03.02.2025

Die EU-Kommission hat einen Wettbewerbsfähigkeitskompass vorgestellt, der einen gemeinsamen Rahmen und eine strategische Vision zur Stärkung der EU im globalen Wettbewerb aufzeigt. Handlungsschwerpunkte sind Dekarbonisierung, Innovation und Sicherheit.

weiterlesen
EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit

Meldung

©Andrei Stratu/Unsplash

30.01.2025

Nach über zehn Jahren ist die Tagung zum maßgeblichen Forum für das öffentliche Beteiligungsmanagement in Deutschland geworden. Auch dieses Mal werden vom 31. März bis zum 1. April 2025 hochkarätige Referentinnen und Referenten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft erwartet.

weiterlesen
12. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance

Meldung

©Cybrain/fotolia.com

30.01.2025

Die neue EU-Verpackungsverordnung, veröffentlicht am 22.01.2025, gilt ab dem 12.08.2026 und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie. Sie bringt Änderungen wie die erweiterte Herstellerverantwortung und neue Prüfpflichten mit sich.

weiterlesen
Neue EU-Verpackungsverordnung: Das ändert sich 2026
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank