06.08.2024

Das DRSC stellt in einem aktualisierten Briefing Paper die neuen Vorschriften zur Umsetzung der CSRD vor, welches wesentliche Änderungen des RegE gegenüber dem RefE darstellt.

Beitrag mit Bild

adiruch/123rf,com

Das Bundeskabinett hatte am 24.07.2024 den Regierungsentwurf (RegE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beschlossen. Kurz darauf hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den RegE auf seiner Webseite veröffentlicht.

Nun hat das DRSC ein aktualisiertes Briefing Paper als Kurzüberblick über die neuen Vorschriften zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht sowie ein weiteres Briefing Paper, welches wesentliche Änderungen des RegE gegenüber dem RefE darstellt.

Zum Hintergrund

Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insbesondere zur EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) und muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche als delegierte Verordnung keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten. In Deutschland werden ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise bis zu 14.600 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD bzw. der ESRS verpflichtet.


DRSC vom 01.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Der Aufsichtsrat

02.02.2026

Mit dem neuen Standard SRS 1 schafft das IPSASB erstmals verbindliche Vorgaben für klimabezogene Angaben im öffentlichen Sektor. Regierungen und öffentliche Einrichtungen weltweit sollen künftig transparenter über Risiken und Chancen durch den Klimawandel berichten.

weiterlesen
IPSASB: Klimabezogener Berichtsstandard für den öffentlichen Sektor

Meldung

©jat306/fotolia.com

23.01.2026

Weniger Papierkram, mehr Effizienz: Die Bundesregierung plant den Abbau bürokratischer Hürden für Unternehmen. Ein neuer Gesetzentwurf sieht die Streichung überholter Berichtspflichten und Vorschriften vor. Dies soll Einsparungen in Millionenhöhe bringen.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

gregbrave/123rf.com

13.01.2026

Die jüngsten Anpassungen der EUDR bringen betroffenen Unternehmen spürbare Entlastung. Ein aktualisiertes Briefing Paper des DRSC fasst nun die neuen Fristen und Pflichten zusammen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von dem verschobenen Anwendungszeitpunkt.

weiterlesen
EUDR: Aktualisiertes Briefing Paper
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.