Die EUDR schreibt bestimmte Sorgfaltspflichten für die Erzeuger und Händler von Holz-, Kautschuk-, Rinder-, Kaffee-, Kakao-, Palmöl- und Soja-Produkten vor. Marktteilnehmer mit Ausnahme von KMU, Kleinstunternehmen und natürlichen Personen müssen einmal jährlich über die getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht berichten. Die Berichte dürfen in die bestehende Berichterstattung wie bspw. den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD integriert werden.
Anwendungszeitpunkt
Die Verordnung gilt ab dem 30.12.2024 für sämtliche Marktteilnehmer auf Märkten der Europäischen Union mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen. Für Letztere ist die Anwendung der Verordnung ab dem 30.06.2025 vorgeschrieben.
DRSC-Briefing Paper
Das DRSC-Briefing Paper gibt einen Überblick über die relevanten Vorschriften der EUDR und möchte somit die betroffenen Unternehmen darin unterstützen, ihre Berichterstattungspflichten sinnvoll zu integrieren. Das Paper finden Sie hier.