05.10.2023

Das DRSC hat die Ergebnisse seiner Kurzumfrage zur ESRS-Implementierung in den DAX 40-Unternehmen veröffentlicht.

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Das DRSC hat im Sommer 2023 eine Kurzumfrage unter den DAX 40-Unternehmen zur Implementierung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchgeführt. An der Befragung nahmen 39 der DAX 40-Unternehmen teil.

Die ESRS sind für die DAX 40-Unternehmen für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2024 verpflichtend anzuwenden. In der Kurzumfrage machten die Unternehmen Angaben zur organisatorischen Anbindung des ESRS-Implementierungsprojekts, zum Startzeitpunkt und zum aktuellen Stand des Projekts sowie zu den größten Schwierigkeiten, die die Unternehmen derzeit bei der ESRS-Implementierung sehen. Ferner gaben die Unternehmen an, mit welchen weiteren Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sie sich befassen.

Herausforderungen der ESRS-Implementierung

Wenige Monate vor der verpflichtenden Erstanwendung der ESRS gibt diese Befragung Aufschluss über die Vorgehensweise und Herausforderungen der ESRS-Implementierung in den DAX 40-Unternehmen. Diese bestehen z.B. für ca. 80% der befragten Unternehmen in unklaren Berichtsanforderungen und der Qualität­/Nachprüfbarkeit der Daten. Die Befragung zeigt ferner auf, dass sich diese Unternehmen mit verschiedenen weiteren Berichtsvorgaben befassen. Dazu zählen für über 70% der Unternehmen die GRI, die derzeit als Grundlage separater Nachhaltigkeitsberichte zur Erfüllung der bis einschließlich 2023 geltenden Anforderungen der NFDR gewählt werden. Mehr als die Hälfte der Unternehmen befassen sich neben den ESRS auch mit den IFRS-Nachhaltigkeitsstandards (IFRS S1 und S2, 22 Unternehmen) bzw. den branchenbezogenen SASB-Standards (23 Unternehmen), die jeweils nicht verpflichtend anzuwenden sind.

Unklarheiten bezüglich der Berichtsanforderungen

Eine der größten Schwierigkeiten sehen die Unternehmen in den Unklarheiten bezüglich der Berichtsanforderungen. Angabegemäß ist dies zum Teil auf die ausstehenden finalen ESRS zurückzuführen. Diese wurden im Zuge des Erlasses des Delegierten Rechtsakts der Europäischen Kommission am 31.07.2023 veröffentlicht. Zum anderen befassen sich die Unternehmen mit Fragen zum Verständnis der ESRS und zur inhaltlichen Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichte. Das DRSC führt für solche Fragen zur Implementierung der ESRS sog. Anwenderforen durch. Damit schafft das DRSC ein Format, in dem sich Unternehmensvertreter deutscher Unternehmen zu Fragen aus der Erstanwendung der ESRS austauschen können.

„DAX40-Unternehmen sind bereits mitten in der Implementierung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtstandards“, resümiert Georg Lanfermann, Präsident des DRSC. „Internationale Konsistenz bleibt eine wichtige Maxime. Von den Implementierungserfahrungen wird die große Zahl deutscher Unternehmen profitieren, die ebenfalls mit Berichtspflichten konfrontiert sind.“

Der Kurzbericht mit den Ergebnissen der online-Befragung ist sowohl auf Deutsch (Kurzbericht hier) als auch in englischer Sprache (Results here) abrufbar.


DRSC vom 29.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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