07.07.2023

Das DRSC hat den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 13 (DRÄS 13) verabschiedet. Mit DRÄS 13 werden Änderungen an DRS 20 Konzernlagebericht sowie DRS 21 Kapitalflussrechnung vorgenommen.

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Mit dem Änderungsstandard Nr. 13 (DRÄS 13) werden Regelungen zu den folgenden Themenbereichen in DRS 20 und DRS 21 ergänzt:

  • Ausweitung des Geltungsbereichs der branchenspezifischen Anlagen des DRS 20 und DRS 21 auf Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie auf Pensionsfonds,
  • Ausweis von Einzahlungen (bzw. Auszahlungen) aus erhaltenen (bzw. gewährten) Zuwendungen und Zuschüssen in der Kapitalflussrechnung des Zuschussempfängers (sowie des Zuschussgebers),
  • Einbeziehung von Cash-Pool-Forderungen (bzw. Cash-Pool-Verbindlichkeiten) in den Finanzmittelfonds nach DRS 21, einschließlich des Ausweises von Zahlungsströmen aus der Veränderung von Cash-Pool-Forderungen (bzw. Cash-Pool-Verbindlichkeiten) sowie
  • Ausweis von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises in Bezug auf den übernommenen (bzw. veräußerten) Finanzmittelfonds des Tochterunternehmens.

Der Änderungsstandard Nr. 13 (DRÄS 13) ist erstmals zu beachten für das nach dem 31.12.2022 beginnende Geschäftsjahr. Eine frühere vollumfängliche Anwendung ist zulässig. Der Änderungsstandard wird dem BMJ – zwecks Bekanntmachung nach § 342 Abs. 2 HGB – zeitnah vorgelegt. Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu E-DRÄS 13 befindet sich hier.


DRSC vom 23.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Der Aufsichtsrat

12.11.2025

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1416 kommt Bewegung in die ESG-Berichtspflichten. Die EU hat Übergangserleichterungen für Unternehmen der sog. Welle 1 offiziell verlängert. Für viele Unternehmen bedeutet das weniger Pflichtangaben und mehr Flexibilität bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
ESRS-Quick Fix veröffentlicht: Berichtspflichten gelockert

Meldung

©marketlan/123rf.com 

04.11.2025

Die Anforderungen an die Risikoanalyse nach dem Geldwäschegesetz sind umfassend. Jede WP/vBP-Praxis ist verpflichtet, ihre geldwäscherechtlichen Risiken strukturiert zu erfassen, zu bewerten und zu dokumentieren. Wer diese Pflichten ignoriert oder unvollständig erfüllt, riskiert Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde.

weiterlesen
Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Meldung

adiruch/123rf.com

29.10.2025

Bei 98% der Unternehmen in Deutschland ist Nachhaltigkeit fest in der Geschäftsstrategie verankert. Trotz „Stop the Clock“ erhöhen zwei Drittel ihren Ressourcenaufwand für die Berichterstattung, und 59% halten am ursprünglichen Zeitplan fest, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
CSRD: Unternehmen bleiben trotz regulatorischer Dynamik auf Kurs

Meldung

gregbrave/123rf.com

24.10.2025

Die Europäische Kommission hat gezielte Lösungen vorgeschlagen, um Unternehmen, globale Interessenträger, Drittländer und Mitgliedstaaten bei einer reibungslosen Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) zu unterstützen.

weiterlesen
Vorschlag zur rechtzeitigen Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank