• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

23.06.2026

Der EuGH hat entschieden, dass Gerichte personenbezogene Daten in Verfahren grundsätzlich verwenden dürfen, auch wenn deren Erhebung problematisch sein kann. Die Vorgaben der DSGVO und der Schutz Dritter müssen jedoch stets beachtet werden.

Beitrag mit Bild

©marog-pixcells/fotolia.com

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 18.06.2026 (C-484/24) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Gerichte personenbezogene Daten in Verfahren verwenden dürfen, auch wenn diese Daten möglicherweise rechtswidrig erlangt wurden. Anlass war ein Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen.

Darum ging es im Streitfall

In dem Fall verlangt ein Arbeitgeber Schadensersatz von einer früheren Angestellten. Sie soll unbefugt Betriebsgegenstände über Ebay verkauft haben. Davon erfuhr der Arbeitgeber durch Zugriff auf ihr privates Ebay-Konto. Das Landesarbeitsgericht schloss nicht aus, dass diese Datenerhebung rechtswidrig gewesen sein könnte, und legte dem EuGH mehrere Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung vor.

Kein automatisches Beweisverwertungsverbot

Der EuGH entschied, dass die DSGVO nationalen Regeln nicht entgegensteht, nach denen Gerichte von Parteien vorgetragene Tatsachen und Beweismittel umfassend berücksichtigen dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass eine klare und vorhersehbare nationale Rechtsprechung festlegt, wann personenbezogene Daten in Gerichtsverfahren verwendet werden dürfen.

Zugleich stellte der EuGH klar, dass die DSGVO es einem Gericht nicht grundsätzlich verbiete, Beweismittel zu verwerten, die personenbezogene Daten enthalten und von einer Partei unter Verletzung von Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechten erlangt wurden. Ein automatisches Beweisverwertungsverbot folgt daraus also nicht.

Grenzen bei Offenlegung gegenüber Dritten

Anders sieht es bei der Offenlegung solcher Daten aus. Bevor ein Gericht personenbezogene Daten gegenüber Parteien oder Dritten offenlegt, muss es prüfen, ob die Daten auf das notwendige Maß beschränkt sind. Gegebenenfalls muss es Maßnahmen ergreifen, um Eingriffe in den Datenschutz möglichst gering zu halten. Auch Verstöße gegen Informationspflichten nach der DSGVO hindern ein Gericht nicht zwingend daran, entsprechende Daten im Verfahren zu verwenden. Verarbeitet das Gericht allerdings Daten Dritter, die nicht am Verfahren beteiligt sind, muss es selbst für die Einhaltung der DSGVO sorgen.


EuGH vom 18.06.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

28.10.2026

Die geplanten europäischen Nachhaltigkeitsstandards für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten stehen in der Kritik. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hält die vorgesehenen Berichtspflichten für zu kompliziert und wenig praxistauglich.

weiterlesen
DRSC fordert einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung für Drittstaatenunternehmen

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

20.10.2026

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat ihre Prüfungsschwerpunkte für die Geschäftsberichte 2026 börsennotierter Unternehmen veröffentlicht. Im Fokus stehen geopolitische Risiken, Restrukturierungen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©adrian_ilie825/fotolia.com

20.10.2026

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels, steigender regulatorischer Anforderungen und wachsender Qualitätsrisiken kommt das Rechnungswesen zunehmend an seine Grenzen. Schon mehr als die Hälfte der Unternehmen sieht die Qualität ihrer Accountingprozesse gefährdet.

weiterlesen
Fachkräftemangel wird zum Qualitätsrisiko im Accounting

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com

15.10.2026

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA hat drei neue Regulierungsstandards finalisiert und dabei wichtige Anregungen der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aufgegriffen. Besonders bei der Kundenprüfung und den gruppenweiten Pflichten konnten Erleichterungen erreicht werden.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.