• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EEG-Reform bringt geänderte Prüfungsaufgaben

16.08.2022

Mit der umfassenden Reform des EEG 2021 (nun EEG 2023) will sich die Bundesregierung ihrem Ziel nähern, erneuerbare Energien auszubauen und – so heißt es im Koalitionsvertrag – die „Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Pfad“ auszurichten.

Beitrag mit Bild

© Kara / fotolia.com

Das die EEG-Reform umfassende Mantelgesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor wurde am 28.07.2022 verkündet (BGBl. I, S. 1237). Die im EEG enthaltenen WP/vBP-Vorbehaltsaufgaben betrafen bisher schwerpunktmäßig die besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen. Diese Regelung wurde nunmehr in ein neues Gesetz überführt, das Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen (Energiefinanzierungsgesetz – EnFG). Es tritt am 01.01.2023 in Kraft. Zu den WP/vBP betreffenden Änderungen zählen u.a.:

Reduzierte Prüfung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung

Die Prüfung nach § 64 EEG 2021 wurde vom Inhalt und Umfang her reduziert. Die Besondere Ausgleichsregelung sah bisher vor, dass stromkostenintensive Unternehmen nur eine reduzierte EEG- und KWKG- sowie Offshore-Netzumlage zahlen müssen. Mit der künftig vollständigen Haushaltsfinanzierung des EEG-Finanzierungsbedarfs und dem damit einhergehenden Wegfall der EEG-Umlage bezieht sich die Besondere Ausgleichsregelung grundsätzlich nur noch auf die KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage. In dem Zusammenhang hat man die Besondere Ausgleichsregelung in das neue Energiefinanzierungsgesetz überführt.

Außerdem hat man die gesamte Regelung entbürokratisiert. Dazu ist die Stromkostenintensität als Voraussetzung weggefallen. Künftig ist ein Prüfertestat nur noch dann erforderlich, wenn eine Begrenzung nach dem sogenannte Supercap beantragt ist.

EEG-Reform bringt neue Prüfung der Kontoabrechnung von Übertragungsnetzbetreibern

§ 6 Abs. 2 EnFG enthält eine neue Vorbehaltsaufgabe für WP/vBP. Dort ist der Grundsatz des Ausgleichs des EEG-Finanzierungsbedarfs aus dem Energie- und Klimafonds geregelt. Für ihren Ausgleichsanspruch müssen die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur und dem BMWK jährlich bis zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr eine gemeinsame und von einem Prüfer geprüfte Kontoabrechnung übermitteln.

Prüfung der Angaben von Netzwerkbetreibern

§ 55 EnFG enthält die bislang in § 75 EEG 2021 und § 30 KWKG 2020 normierten Testierungsverpflichtungen, soweit diese Bezug zu dem Belastungsausgleich und der Umlageerhebung aufweisen.


WPK vom 12.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

05.02.2025

EU-Unternehmen stehen vor verschärften Meldepflichten durch den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Doch eine aktuelle Umfrage zeigt: Drei von vier betroffenen Unternehmen in Deutschland sind nicht in der Lage, die erforderlichen Emissionsdaten ihrer Lieferanten außerhalb der EU zu liefern.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

03.02.2025

Die EU-Kommission hat einen Wettbewerbsfähigkeitskompass vorgestellt, der einen gemeinsamen Rahmen und eine strategische Vision zur Stärkung der EU im globalen Wettbewerb aufzeigt. Handlungsschwerpunkte sind Dekarbonisierung, Innovation und Sicherheit.

weiterlesen
EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit

Meldung

©Andrei Stratu/Unsplash

30.01.2025

Nach über zehn Jahren ist die Tagung zum maßgeblichen Forum für das öffentliche Beteiligungsmanagement in Deutschland geworden. Auch dieses Mal werden vom 31. März bis zum 1. April 2025 hochkarätige Referentinnen und Referenten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft erwartet.

weiterlesen
12. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance

Meldung

©Cybrain/fotolia.com

30.01.2025

Die neue EU-Verpackungsverordnung, veröffentlicht am 22.01.2025, gilt ab dem 12.08.2026 und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie. Sie bringt Änderungen wie die erweiterte Herstellerverantwortung und neue Prüfpflichten mit sich.

weiterlesen
Neue EU-Verpackungsverordnung: Das ändert sich 2026
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank