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  • EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg

30.04.2025

Nachdem ein erster Entwurf des Arbeitsplans zur Vereinfachung der ESRS Set 1 vor den Osterfeiertagen nicht die Zustimmung des EFRAG Sustainable Standards Board (SRB) fand, verabschiedete der SRB eine finale Version am 25.04.2025. Darüber informiert das DRSC.

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EFRAG hat einen konkreten Arbeitsplan zur Vereinfachung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS Set 1) beschlossen. Der Arbeitsplan sieht bis Ende Juli die Erarbeitung von Konsultationsentwürfen (Exposure Drafts) zur Vereinfachung des ESRS Set 1 vor. Anschließend ist eine öffentliche Konsultation der Entwürfe mit einer Kommentierungsfrist von 45 Tagen geplant, d.h. von Ende Juli bis Anfang September 2025. Outreach-Veranstaltungen zu den Entwürfen sollen Ende August bis Anfang September 2025 stattfinden. Fertigstellung und Übermittlung der Vereinfachungen als fachliche Empfehlungen (Technical Advice) müssen bis Ende Oktober 2025 an die EU-Kommission erfolgen. Im Detail ist der Arbeitsplan in zwei Phasen und fünf Etappen gegliedert:

Phase 1

1. Festlegung einer inhaltlichen Ausrichtung von EFRAG zur Vereinfachung des ESRS Set 1

2. Einholen von Stakeholder-Input (Interviews, Workshops, öffentlicher Aufruf für Feedback), Analyse von Nachhaltigkeitsberichten

3. Ausarbeitung und Annahme von Konsultationsentwürfen

Phase 2

4. Veröffentlichung der Konsultationsentwürfe und Einholen von Stakeholder-Feedback (inkl. Durchführung von zusätzlichen Outreach-Veranstaltungen)

5. Fertigstellung der fachlichen Empfehlungen zur Vereinfachung des ESRS Set 1 und Übermittlung an die EU-Kommission

Zum Hintergrund

Die EU-Kommission kündigte in ihren am 26.02.2025 veröffentlichten Omnibusvorschlägen an, einen delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der ESRS Set 1 zu erlassen. Mit einem Schreiben von EU-Kommissarin Albuquerque vom 27.03.2025 erteilte die EU-Kommission EFRAG das Mandat, fachliche Empfehlungen zur Vereinfachung des ESRS Set 1 zu erarbeiten. Abgabefrist ist der 31.10.2025. Im Schreiben wird ferner gefordert, einen Zeit- und Arbeitsplan bis zum 15.04.2025 zu übermitteln. Dieser Aufforderung kam EFRAG nach dem SRB-Beschluss am 25.04.2025 nun mit leichter Verspätung nach.

Praxistipp

Unternehmen, die von den ESRS betroffen sind, sollten den Arbeitsplan von EFRAG genau verfolgen und sich frühzeitig auf mögliche Vereinfachungen einstellen. Eine aktive Teilnahme an den Konsultationen und Outreach-Veranstaltungen bietet die Chance, praktische Herausforderungen und Verbesserungsvorschläge direkt einzubringen.


DRSC vom 25.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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