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  • EFRAG: Sustainability Reporting Board verabschiedet Set 1 der ESRS

18.11.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©peterschreibermedia/123rf.com

Das EFRAG Sustainability Reporting Board (SR Board) hat am 15.11.2022 den ersten Satz der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet. Dieses Set 1 enthält zwölf sektorübergreifende Standards.

Auf seiner Sitzung am 15.11.2022 hat der EFRAG Sustainability Reporting Board (SR Board) den ersten Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)-Entwürfe verabschiedet, der aus zwölf sektorübergreifenden Standards besteht. Drei Wochen zuvor waren die Entwürfe von der EFRAG Sustainability Reporting Technical Expert Group an den SR Board zur weiteren Befassung übergeben worden. Das Set 1 enthält die folgenden sektorübergreifenden Standards:

Allgemeine Standards

ESRS 1 General Requirements

ESRS 2 General Disclosures

Umwelt

ESRS E1 Climate change

ESRS E2 Pollution

ESRS E3 Water and Marine Resources

ESRS E4 Biodiversity and Ecosystems

ESRS E5 Resource use and Circular Economy

Soziales

ESRS S1 Own Workforce

ESRS S2 Workers in the Value Chain

ESRS S3 Affected Communities

ESRS S4 Consumers / End Users

Governance

ESRS G1 Business Conduct

Die Standards müssen nun von der EU-Kommission angenommen oder zuvor nochmals überarbeitet werden, bevor sie – voraussichtlich ab dem Berichtsjahr 2024 – als delegierte Rechtsakte von Unternehmen im Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind.

Die ESRS-Entwürfe, welche dem SR Board zur Verabschiedung vorlagen, sind als Sitzungsunterlagen auf der EFRAG-Webseite öffentlich verfügbar und können hier heruntergeladen werden.


DRSC/WPK vom 16.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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