20.12.2024

EFRAG hat den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht kapitalmarktorientierte KMU VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) an die Europäische Kommission übermittelt.

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Der VSME ist ein freiwillig anwendbarer Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie (EU) 2022/2464) fallen, welche die EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) änderte und basiert auf dem Entlastungspaket für KMU der Europäischen Kommission vom September 2023 (Mitteilung COM(2023) 535 final).

VSME soll für Vereinfachung und Vereinheitlichung sorgen

Die freiwillige Anwendung des VSME kommt für die zahlreichen KMU in Frage, die schon derzeit bspw. im Rahmen der Kreditvergabe oder Auftragsanbahnung Nachhaltigkeitsinformationen etwa für Banken bzw. große Unternehmenskunden bereitstellen müssen. EFRAG verfolgt das Ziel, dass der VSME zukünftig den Marktstandard für diese Informationsbedarfe darstellt, um so eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Anfragen z.B. durch Kreditinstitute und eine Bürokratieentlastung für KMU zu erreichen.

Finale Form noch ungewiss

Da der VSME ein freiwilliger Berichtsstandard ist, wird er im Gegensatz zu den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) nicht als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen und wurde bisher nur in englischer Sprache veröffentlicht. Ob der VSME zukünftig bspw. als Mitteilung der Europäischen Kommission in allen EU-Amtssprachen im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, ist derzeit ungewiss. Das DRSC und das Austrian Financial Reporting Advisory Committee (AFRAC) erfassen derzeit im Rahmen ihrer gemeinsamen Projektgruppenarbeit systematisch die übersetzten Fachbegriffe (Englisch-Deutsch) im ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Dies soll die Grundlage für eine spätere Unterstützung bei der Übersetzung des VSME darstellen. Der Entwurf des VSME wurde gemeinsamen mit dem Entwurf des LSME im Januar 2024 zur Kommentierung veröffentlicht.

Gleichzeitig startete EFRAG Field-Tests, um die Konsultationsentwürfe von KMU und den Adressaten auf die Anwendbarkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der Anforderungen hin zu überprüfen. Das DRSC hat sich an den bis 21.04.2024 laufenden Field-Tests beteiligt. Die Erkenntnisse aus diesen Befassungen flossen in die DRSC-Stellungnahme zu den Standardentwürfen ein.


DRSC vom 18.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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