• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorschriften durch Prüfungsstellen von Sparkassenverbänden

24.03.2023

Kommt die Prüfungsstelle eines Sparkassenverbandes ihren geldwäscherechtlichen Pflichten nicht nach, obliegt die Erfüllung dieser Pflichten dem bei der Prüfungsstelle tätigen WP/vBP.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind WP/vBP als Verpflichtete des GwG zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Vorschriften bestimmt (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG). Prüfungsstellen von Sparkassenverbänden hingegen werden im GwG nicht direkt als Verpflichtete genannt. Gleichwohl sind diese an die geldwäscherechtlichen Vorschriften gebunden.

Verpflichtung mittelbar über die des WP/vBP begründet

Der Leiter der Prüfungsstelle muss WP/vBP sein; nur dann kann die Prüfungsstelle Sparkassen prüfen (§ 340k Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 HGB). Die Verpflichteteneigenschaft der Prüfungsstelle wird dadurch mittelbar über die Verpflichteteneigenschaft des WP/vBP begründet, der Leiter der Prüfungsstelle ist.

Kommt die Prüfungsstelle eines Sparkassenverbandes ihren geldwäscherechtlichen Pflichten nicht nach, obliegt die Erfüllung dieser Pflichten dem bei der Prüfungsstelle tätigen WP/vBP. WP/vBP, die bei Prüfungsstellen von Sparkassenverbänden tätig sind, unterliegen wie alle anderen WP/vBP der Geldwäscheaufsicht der WPK.


WPK vom 10.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com

13.05.2026

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) bereitet die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer auf das kommende CSRD-Umsetzungsgesetz vor. Im Mittelpunkt stehen die Gleichstellung gesetzlicher Nachhaltigkeitsprüfungen mit Abschlussprüfungen sowie neue Spielräume bei der Firmierung von Berufsgesellschaften.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

11.05.2026

Deutschland bleibt für internationale Konzerne ein wichtiger Markt, doch die Attraktivität des Standorts steht spürbar unter Druck.

weiterlesen
Wo Investoren Deutschland EU-weit vorne sehen

Meldung

©kebox/fotolia.com

07.05.2026

Genehmigungsverfahren sollen in Deutschland schneller werden – darüber besteht kaum Streit. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt jetzt jedoch davor, Umweltprüfungen durch weniger Rechtsschutz oder starre Fristen zu beschleunigen. Entscheidend seien klarere Regeln, bessere Verwaltung und digitale Verfahren.

weiterlesen
DAV warnt vor Abkürzungen beim Umweltrecht

Meldung

gregbrave/123rf.com

05.05.2026

Die EU-Kommission will die Umsetzung der Entwaldungsverordnung deutlich vereinfachen und Unternehmen mehr Rechtssicherheit geben. Neue Leitlinien, Ausnahmen und ein verbessertes Informationssystem sollen den Verwaltungsaufwand spürbar senken.

weiterlesen
EUDR: Brüssel will Entwaldungsverordnung entschärfen
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.