05.12.2024

Der Rat der EU und das EU-Parlament haben am 03.12.2024 eine vorläufige Einigung über eine vorgeschlagene Änderung der EU-Entwaldungsverordnung erzielt, deren Geltungsbeginn sich damit um 12 Monate verschiebt.

Beitrag mit Bild

gregbrave/123rf.com

Die Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Entwaldungsverordnung wird Drittländern, Mitgliedstaaten, Marktteilnehmern und Händlern mehr Zeit geben, sich darauf vorzubereiten, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in der EU verkauft oder aus der EU exportiert werden, „entwaldungsfrei“ sind. Dies betrifft Erzeugnisse aus Rind, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Gummi sowie einige ihrer Folgeprodukte.

Reibungslose Umsetzung und Rechtssicherheit

Die Entwaldungsverordnung ist bereits seit dem 29.06.2023 in Kraft; ihre Bestimmungen sollten ab dem 30.12.2024 gelten. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, den Geltungsbeginn um ein Jahr zu verschieben (30.12.2025). Dem haben die beiden gesetzgebenden Organe nun zugestimmt. Damit sollen sie Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und ausreichend Zeit für die reibungslose und wirksame Umsetzung der Vorschriften erhalten – unter anderem, um Sorgfaltspflichtregelungen für alle relevanten Rohstoffe und Produkte einzurichten.

Keine inhaltlichen Änderungen

Im Kern wird gemäß der vorläufigen Einigung an den bestehenden Vorschriften nichts geändert: Nach wie vor geht es darum, den Beitrag der EU zur Entwaldung und Waldschädigung weltweit so gering wie möglich zu halten, indem nur entwaldungsfreie Produkte auf den EU-Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden dürfen.

Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Anschließend wird sie von beiden Organen förmlich angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht, damit sie bis zum Geltungsbeginn der geltenden Verordnung (30.12.2024) in Kraft treten kann.


Rat der EU vom 03.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

Der Aufsichtsrat

09.03.2026

Der Entwurf des IDW-Standards ES 107 beschreibt, nach welchen Grundsätzen Wirtschaftsprüfer Nachhaltigkeitsinformationen erstellen können und welche beruflichen Anforderungen bei Auftragsannahme, Durchführung und Dokumentation zu beachten sind.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichte: IDW legt neuen Standardentwurf vor

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

06.03.2026

Die erste Auswertung von ESRS-orientierten Nachhaltigkeitsberichten zeigt, dass viele Unternehmen sich bereits an den neuen Standards orientieren, deren konkrete Umsetzung jedoch noch sehr unterschiedlich ausfällt.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

06.03.2026

Die erste Auswertung von ESRS-orientierten Nachhaltigkeitsberichten zeigt, dass viele Unternehmen sich bereits an den neuen Standards orientieren, deren konkrete Umsetzung jedoch noch sehr unterschiedlich ausfällt.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com

02.03.2026

Unternehmen können für die Berichterstattung 2026 aufatmen: Die maßgebliche IFRS-Taxonomie bleibt unverändert. Die IFRS Foundation hat klargestellt, dass die IFRS Accounting Taxonomy 2025 weiterhin anzuwenden ist. Damit besteht Planungssicherheit bis zur nächsten Aktualisierung im Jahr 2027.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.