• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einwegkunststofffondsgesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

30.06.2023

Auf WP/vBP kommt eine neue Prüfungsaufgabe im Verpackungsbereich zu, die der bisher nach dem Verpackungsgesetz bekannten Prüfung ähnelt. Sie folgt aus § 11 des neuen Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG).

Beitrag mit Bild

©virtosmedia/123rf.com

Das „Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ wurde am 15.05.2023 im Bundesgesetzblatt (Nr. 124) verkündet. Es trat überwiegend am 16.05.2023 in Kraft. Die Prüfung ist erstmals im Jahr 2025 durchzuführen.

Die neue Prüfungsaufgabe lautet wie folgt:

(1) Hersteller haben jährlich bis zum 15. Mai dem Umweltbundesamt aufgeschlüsselt nach jeweiliger Art und Masse, in Kilogramm, die von ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Einwegkunststoffprodukte nach Anlage 1 gemäß Satz 2 und 3 zu melden. Die Meldung bedarf der Prüfung und Bestätigung durch einen registrierten Sachverständigen im Sinne von § 3 Absatz 15 des Verpackungsgesetzes oder einen gemäß § 27 Absatz 2 des Verpackungsgesetzes registrierten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer. Die Bestätigung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 des Signaturgesetzes zu versehen und vom Hersteller dem Umweltbundesamt zusammen mit der Datenmeldung und dem Prüfbericht elektronisch zu übermitteln.

Dies ähnelt der Prüfung nach § 11 des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Neben WP/vBP können auch hier registrierte Sachverständige und Steuerberater die Prüfung durchführen. Nach § 10 Abs. 5 EWKFondsG-E muss das Umweltbundesamt – wie im Verpackungsrecht – sog. Prüfleitlinien entwickeln, die von den Prüfern zu beachten sind. Die Gesetzesbegründung geht davon aus, dass diese inhaltlich an die Prüfleitlinien zu § 11 VerpackG angelehnt werden können.

§ 10 Abs. 4 EWKFondsG enthält einen Schwellenwert von 50 kg; unterhalb dieser Menge an Einwegkunststoffprodukten ist eine Prüfung entbehrlich. Dies würde bedeuten, dass auch Kleinst-Inverkehrbringer prüfungspflichtig wären. Es bleibt abzuwarten, ob hier im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Anpassungen erfolgen.

Anlehnung an Prüfleitlinien zu § 11 VerpackG

Die WPK möchte das Umweltbundesamt bei der Erarbeitung der Prüfleitlinien nach § 11 Abs. 5 EWKFondsG unterstützen. Die Gesetzesbegründung geht davon aus, dass die Leitlinien inhaltlich an die Prüfleitlinien zu § 11 VerpackG angelehnt werden können.


WPK vom 13.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

09.05.2025

Wie können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachhaltig berichten, ohne unter einem Berg von Anforderungen zusammenzubrechen? Genau darum ging es beim hybriden Outreach-Event „VSME in Action“, wie die WPK berichtet.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

adiruch/123rf.com

06.05.2025

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Diese gelten ab 2025 und sollen europaweit für eine einheitliche Kontrolle der ESG-Berichterstattung sorgen. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
ESMA-Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

Meldung

manitator/123rf.com

02.05.2025

Das Umweltbundesamt erleichtert Herstellern die Abgabe der Mengenmeldungen für Einwegkunststoffprodukte: Die Frist wird bis zum 15.06.2025 verlängert und auf die externe Prüfpflicht für das Jahr 2024 wird ausnahmsweise verzichtet.

weiterlesen
Einwegkunststofffondsgesetz: UBA sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com

30.04.2025

Nachdem ein erster Entwurf des Arbeitsplans zur Vereinfachung der ESRS Set 1 vor den Osterfeiertagen nicht die Zustimmung des EFRAG Sustainable Standards Board (SRB) fand, verabschiedete der SRB eine finale Version am 25.04.2025. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank